Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
naja auf jedefall wurde die Nachzahlung nicht geringer 1844 € für Jahr 2020
Was aber nichts mit der Anlage AV zu tun haben kann. Hast du denn die Anlage Vorsorgeaufwand für euch beide vollständig ausgefüllt ?
Gibt es zusätzliche Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit ? Das würde zu Nachzahlungen führen, wenn keine Vorauszahlungen geleistet wurden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
ja habs vollständig ausgefüllt
habe keine weiteren Einkünfte
einigste was noch zu buiche geschlagen hat, war meine Kurzarbeit ( 2300 € )
ist in der Nachzahlung schon Versäumniszuschlag mit drinnen ? Wenn nein wird es ja noch mehr, obwohl mich das FA erst vor 10 Tagen drann erinnert hat meine Steuererklärung für 2020 zu machen. Morgen ist abgabefrist
einigste was noch zu buiche geschlagen hat, war meine Kurzarbeit ( 2300 € )
Die aber eine Nachzahlung in dieser Höhe auch nicht erklärt. Die Kurzarbeit darfst du nur in der Anlage N erklären, nicht zusätzlich im Hauptvordruck.
Ein Verspätungszuschlag ist in der Steuerberechnung nicht enthalten, das siehst du richtig.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Habe die Kurzarbeit nicht im Hauptvordruck angegeben.
Verspätungszuschlag ist immer fällig oder erst ab der Mahnung ?
Habe von Steuern nicht wirklich Ahnung, unsere Einnahmen und Ausgaben sind recht einfach gehalten. Arbeitsplätze sind zwischen 3-5 km entfernt
verstehe das auch nicht wirklich. Man buckelt das ganze Jahr und am Ende hat man zu wenig steuern bezahlt
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
alles Klar dann muss ich wohl abwarten
muss auf jedenfall 16,5 % von meinem Einkommen inkl Aufwendungen versteuern
kannst du mir sagen wie diese 16,5 % zu stande kommen ? Haben alle diesen Prozentsatz ?
Nein, auch der Durchschnittssteuersatz hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. 16,5 % ist jetzt nicht besonders hoch.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
FIGUL
meinte eigendlich das mein Einkommen bei einer Einzelveranlagung schon so hoch ist
egal ist ja jetzt nicht so wichtig
hätte aber da noich eine Frage an euch
habe noch eineVersicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit Rente) abgeschlossen vor 2005 ! Müsste demnach eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht sein
hab auch noch eine Separate Berufsunfähigkeits Versicherung
wenn ich diese aber Eintrage wird die Nachzahlung nicht geringer
kann ich dann davon ausgehen das die Höchstbeträge schon erreicht sind?
Laut Lohnsteuerbescheinung habe ich alleine schon eingezahlt
Zeile 25 - 4051 €
Zeile 26 - 802€
ist es daher unnötig meine Zusatzversicherungen noch anzugeben ?
sorry für die vielen Fragen, für mich ist das alles noch Neuland und ich möchte es verstehen
kann ich dann davon ausgehen das die Höchstbeträge schon erreicht sind?
Davon kannst du ausgehen. Die Höchstbeträge sind 1.900 bzw. 3.800 € bei Zusammenveranlagung, bei 4.853 € sind die locker ausgeschöpft.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar