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    #16
    naja auf jedefall wurde die Nachzahlung nicht geringer 1844 € für Jahr 2020
    Was aber nichts mit der Anlage AV zu tun haben kann. Hast du denn die Anlage Vorsorgeaufwand für euch beide vollständig ausgefüllt ?

    Gibt es zusätzliche Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit ? Das würde zu Nachzahlungen führen, wenn keine Vorauszahlungen geleistet wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      ja habs vollständig ausgefüllt
      habe keine weiteren Einkünfte
      einigste was noch zu buiche geschlagen hat, war meine Kurzarbeit ( 2300 € )
      ist in der Nachzahlung schon Versäumniszuschlag mit drinnen ? Wenn nein wird es ja noch mehr, obwohl mich das FA erst vor 10 Tagen drann erinnert hat meine Steuererklärung für 2020 zu machen. Morgen ist abgabefrist

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        #18
        einigste was noch zu buiche geschlagen hat, war meine Kurzarbeit ( 2300 € )
        Die aber eine Nachzahlung in dieser Höhe auch nicht erklärt. Die Kurzarbeit darfst du nur in der Anlage N erklären, nicht zusätzlich im Hauptvordruck.

        Ein Verspätungszuschlag ist in der Steuerberechnung nicht enthalten, das siehst du richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #19
          Habe die Kurzarbeit nicht im Hauptvordruck angegeben.
          Verspätungszuschlag ist immer fällig oder erst ab der Mahnung ?

          Habe von Steuern nicht wirklich Ahnung, unsere Einnahmen und Ausgaben sind recht einfach gehalten. Arbeitsplätze sind zwischen 3-5 km entfernt
          verstehe das auch nicht wirklich. Man buckelt das ganze Jahr und am Ende hat man zu wenig steuern bezahlt

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            #20
            Verspätungszuschlag ist immer fällig oder erst ab der Mahnung ?
            Bis zu einer bestimmten Fristüberschreitung liegt es im Ermessen des Finanzamts, danach erfolgt die Festsetzung automatisch.

            Das ist aber kein Thema diese Forums. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              alles Klar dann muss ich wohl abwarten
              muss auf jedenfall 16,5 % von meinem Einkommen inkl Aufwendungen versteuern
              kannst du mir sagen wie diese 16,5 % zu stande kommen ? Haben alle diesen Prozentsatz ?

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                #22
                Hallo,

                seid ihr beide berufstätig und Steuerklassen 3/5?
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #23
                  Haben alle diesen Prozentsatz ?
                  Nein, auch der Durchschnittssteuersatz hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. 16,5 % ist jetzt nicht besonders hoch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    seid ihr beide berufstätig und Steuerklassen 3/5?
                    ja arbeiten beide 3/5

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                      #25
                      Hallo,

                      dann gibt es auf jeden Fall eine Nachzahlung und die Abgabefrist hast du auch schon über 3 Monate überschritten
                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nein, auch der Durchschnittssteuersatz hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. 16,5 % ist jetzt nicht besonders hoch.
                        denke mal das durch das Splitting der Prozentsatz sinkt.

                        ich verdiene 54000 und meine Frau 12000
                        sie liegt demnach knapp überm Grundfreibetrag und ich hab dann den Spitzensteuersatz

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                          #27
                          Zitat von Tatinsin Beitrag anzeigen
                          denke mal das durch das Splitting der Prozentsatz sinkt.

                          ich verdiene 54000 und meine Frau 12000
                          sie liegt demnach knapp überm Grundfreibetrag und ich hab dann den Spitzensteuersatz
                          DEr Spitzensteuersatz für Zusammenveranlagung lag 2020 bei gut 114000.-
                          da fehlt bei euch noch ein gutes Stück.
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #28
                            FIGUL
                            meinte eigendlich das mein Einkommen bei einer Einzelveranlagung schon so hoch ist
                            egal ist ja jetzt nicht so wichtig

                            hätte aber da noich eine Frage an euch
                            habe noch eineVersicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit Rente) abgeschlossen vor 2005 ! Müsste demnach eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht sein

                            hab auch noch eine Separate Berufsunfähigkeits Versicherung

                            wenn ich diese aber Eintrage wird die Nachzahlung nicht geringer
                            kann ich dann davon ausgehen das die Höchstbeträge schon erreicht sind?

                            Laut Lohnsteuerbescheinung habe ich alleine schon eingezahlt
                            Zeile 25 - 4051 €
                            Zeile 26 - 802€

                            ist es daher unnötig meine Zusatzversicherungen noch anzugeben ?

                            sorry für die vielen Fragen, für mich ist das alles noch Neuland und ich möchte es verstehen

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                              #29
                              kann ich dann davon ausgehen das die Höchstbeträge schon erreicht sind?
                              Davon kannst du ausgehen. Die Höchstbeträge sind 1.900 bzw. 3.800 € bei Zusammenveranlagung, bei 4.853 € sind die locker ausgeschöpft.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                danke schön
                                na dann weiß auch nicht mehr wie ich die Nachzahlung verringern kann. Habe gehofft eventuell damit etwas zu erreichen

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