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Anlage V - Eintragung erstmalige Gartenanlage

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    Anlage V - Eintragung erstmalige Gartenanlage

    Hallo zusammen,

    soweit ich informiert bin, gehört die erstmalige Gartenanlage nur zu den Herstellungskosten, sofern es sich bei dieser um eine "lebende Umzäunung" handelt.
    Andernfalls kann diese über 10 Jahre abgeschrieben werden. Wo kann ich das in Anlage V eintragen?

    Danke und viele Grüße
    Luisa

    #2
    Was jetzt? Die Herstellungskosten? Oder die 10jährige Abschreibung?

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      #3
      Die 10-jährige Abschreibung

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        #4
        Offenbar gehört die auf Seite 7 der Anlage V.

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          #5
          Das hatte ich auch erst vermutet, aber Gartenanlage als bewegliches Wirtschaftsgut? Das hat mich dann doch stutzig gemacht.

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            #6
            Das hatte ich auch erst vermutet, aber Gartenanlage als bewegliches Wirtschaftsgut? Das hat mich dann doch stutzig gemacht.
            Es gibt aber dafür nur die Zeile 36. https://www.haufe.de/finance/haufe-f...1951_2019.html

            Außerdem steht in der Hilfe:
            Die AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, sind gemäß § 7 Absatz 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu bemessen. Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen.
            Diese sind in Zeile50 einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, vielen Dank. Werde das dann einfach so machen.

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