Hallo zusammen,
soweit ich informiert bin, gehört die erstmalige Gartenanlage nur zu den Herstellungskosten, sofern es sich bei dieser um eine "lebende Umzäunung" handelt.
Andernfalls kann diese über 10 Jahre abgeschrieben werden. Wo kann ich das in Anlage V eintragen?
Danke und viele Grüße
Luisa
soweit ich informiert bin, gehört die erstmalige Gartenanlage nur zu den Herstellungskosten, sofern es sich bei dieser um eine "lebende Umzäunung" handelt.
Andernfalls kann diese über 10 Jahre abgeschrieben werden. Wo kann ich das in Anlage V eintragen?
Danke und viele Grüße
Luisa
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