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Kapitalertragssteuer aufteilen??

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    Kapitalertragssteuer aufteilen??

    Wir haben zu dritt eine Aktiendepot geerbt und 2021 aufgelöst. Verteilung des Erbe 1x50% und 2X25%.Die Steuerbescheinigugn für 2021 weist Kapitalerträge i.H.v. 7.031EUR, davon für geschützte Altanteile 4.791EUR, aus. Kapitalertragssteuer i.H.v.1.757EUR wurde einbehalten. Können wir über die Anlage KAP, jeweils eine Anlage pro Erbe, die Kapitalerträge entsprechend dem prozentualen Erbanspruch 50/25/25 verteilen, um die Kapitalertragssteuer erstattet zu bekommen? Ausreichend Freibetrag ist vorhanden. Beteiligt wären drei unterschiedliche FA.

    #2
    Für die Erbengemeinschaft muss eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung - ESt 1 B - eingereicht werden. Dort erfolgt

    die Aufteilung der Einkünfte auf die Beteiligten. Das Formular für 2021 wird erst Ende März freigeschaltet, es ist dann hier zu finden:
    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

    Die jeweiligen Anteile sind bei der eigenen Steuererklärung in der Anlage KAP-BET zu erfassen, die Anlage KAP ist ebenfalls auszufüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, vielen Dank für die Auskunft. Lässt sich die Feststellungserklärung von einem Laien ausfüllen oder brauche ich einen Berater?

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        #4
        Lässt sich die Feststellungserklärung von einem Laien ausfüllen oder brauche ich einen Berater?
        Wenn nur Kapitaleinkünfte erklärt werden müssen, sollte das machbar sein. Du kannst dir ja vorab mal die Formulare für 2020 ansehen.

        Neben dem Hauptvordruck und der Anlage FB muss in jedem Fall die Anlage FE-KAP 1 beigefügt und ausgefüllt werden. Dort erfolgt auch die Aufteilung.

        Wenn das geerbte Depot bei einer Bank im Inland besteht, müsste das vollständig in der Anlage FE-KAP 1 erklärt werden können.

        Die Günstigerprüfung bzw. die Anrechnung des nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrags kann allerdings dort nicht erfolgen, das muss dann in der eigenen

        Einkommensteuererklärung über die Anlagen KAP-BET und KAP gemacht werden, so wie ihr das ja auch vorhabt

        Die gesonderte Feststellung ist aber trotzdem verpflichtend. Man muss mit der Einkommensteuerklärung nicht warten, bis der Feststellungsbescheid vorliegt,

        man kann auch parallel arbeiten. Ausrechnen muss man die Aufteilung sowohl der Erträge wie auch der Steuern ohnehin selbst.

        Wenn ich es recht im Kopf habe, wird die Feststellungserklärung beim Finanzamt des Beteiligten eingereicht, der in der Erklärung als Empfangsbevollmächtigter

        bestimmt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke dir, werde mal einen Testlauf mit dem Formular 2020 machen.

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            #6
            Danke dir, werde mal einen Testlauf mit dem Formular 2020 machen.
            Ja mach das, das ist nie verkehrt. Für die Gemeinschaft wird im Übrigen eine eigene Steuernummer vergeben, die man aber in der ESt 1 B selbst beantragen kann.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Isomedler Beitrag anzeigen
              Lässt sich die Feststellungserklärung von einem Laien ausfüllen oder brauche ich einen Berater?
              Wie Charlie24 schon schrieb: Das ist kein Hexenwerk - hab einen identischen Fall gerade auch hinter mir.

              Kleiner Zusatzhinweis:
              Beachten solltest Du, dass die Zeilennummern der Anlagen KAP und FE-KAP nicht identisch sind - dies nur, weil in den üblichen Bankbescheinigungen immer Zeilennummern zum Eintragen angegeben werden, die sich aber nur auf die Anlage KAP beziehen.

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                #8
                Danke euch beiden. Der Testlauf hat mich allerdings schon ins grübeln gebracht.

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                  #9
                  Der Testlauf hat mich allerdings schon ins grübeln gebracht.
                  Du kannst ja zu den Eingaben, bei denen du unsicher bist, hier im Forum Fragen stellen. Ich muss Anfang April für eine Erbengemeinschaft auch wieder

                  eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für 2021 erstellen und bin mit den Angaben im Hauptvordruck und der Anlage FB durchaus vertraut.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Schönen Dank noch mal an die Informanten, hat alles geklappt!!

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