Wir haben zu dritt eine Aktiendepot geerbt und 2021 aufgelöst. Verteilung des Erbe 1x50% und 2X25%.Die Steuerbescheinigugn für 2021 weist Kapitalerträge i.H.v. 7.031EUR, davon für geschützte Altanteile 4.791EUR, aus. Kapitalertragssteuer i.H.v.1.757EUR wurde einbehalten. Können wir über die Anlage KAP, jeweils eine Anlage pro Erbe, die Kapitalerträge entsprechend dem prozentualen Erbanspruch 50/25/25 verteilen, um die Kapitalertragssteuer erstattet zu bekommen? Ausreichend Freibetrag ist vorhanden. Beteiligt wären drei unterschiedliche FA.
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Keine Ankündigung bisher.
Kapitalertragssteuer aufteilen??
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Für die Erbengemeinschaft muss eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung - ESt 1 B - eingereicht werden. Dort erfolgt
die Aufteilung der Einkünfte auf die Beteiligten. Das Formular für 2021 wird erst Ende März freigeschaltet, es ist dann hier zu finden:
https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
Die jeweiligen Anteile sind bei der eigenen Steuererklärung in der Anlage KAP-BET zu erfassen, die Anlage KAP ist ebenfalls auszufüllen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Lässt sich die Feststellungserklärung von einem Laien ausfüllen oder brauche ich einen Berater?
Neben dem Hauptvordruck und der Anlage FB muss in jedem Fall die Anlage FE-KAP 1 beigefügt und ausgefüllt werden. Dort erfolgt auch die Aufteilung.
Wenn das geerbte Depot bei einer Bank im Inland besteht, müsste das vollständig in der Anlage FE-KAP 1 erklärt werden können.
Die Günstigerprüfung bzw. die Anrechnung des nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrags kann allerdings dort nicht erfolgen, das muss dann in der eigenen
Einkommensteuererklärung über die Anlagen KAP-BET und KAP gemacht werden, so wie ihr das ja auch vorhabt
Die gesonderte Feststellung ist aber trotzdem verpflichtend. Man muss mit der Einkommensteuerklärung nicht warten, bis der Feststellungsbescheid vorliegt,
man kann auch parallel arbeiten. Ausrechnen muss man die Aufteilung sowohl der Erträge wie auch der Steuern ohnehin selbst.
Wenn ich es recht im Kopf habe, wird die Feststellungserklärung beim Finanzamt des Beteiligten eingereicht, der in der Erklärung als Empfangsbevollmächtigter
bestimmt wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke dir, werde mal einen Testlauf mit dem Formular 2020 machen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Isomedler Beitrag anzeigenLässt sich die Feststellungserklärung von einem Laien ausfüllen oder brauche ich einen Berater?
Kleiner Zusatzhinweis:
Beachten solltest Du, dass die Zeilennummern der Anlagen KAP und FE-KAP nicht identisch sind - dies nur, weil in den üblichen Bankbescheinigungen immer Zeilennummern zum Eintragen angegeben werden, die sich aber nur auf die Anlage KAP beziehen.
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Der Testlauf hat mich allerdings schon ins grübeln gebracht.
eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für 2021 erstellen und bin mit den Angaben im Hauptvordruck und der Anlage FB durchaus vertraut.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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