Hallo guten Tag Ihr lieben aus dem ELSTER Forum,
ich habe nun zwei Tage Recherche im Internet und hier im Forum betrieben und wollte nur einmal kurz Fragen, ob ich das nun richtig verstanden habe.
Habe eine nicht ermäßigt besteuerte Abfindung aus drohend gekündigtem Arbeitsverhältnis erhalten
- diese steht mit im Bruttobetrag von (3) der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- und zusätzlich separat in (19) der Lohnsteuerbescheinigung
- die auf die Abfindung einbehaltene Steuer ist in dem normalen Steuerabzug in (4) und (6) der Lohnsteuerbescheinigung enthalten
Ich trage das wie folgt in ELSTER ein:
- Anlage N: Den bescheinigten Brutto-Arbeitslohn (der inkl. Abfindung ist), Lohnsteuer und Kirchensteuer Zeile 6 bis 10
- Anlage N: Elster Zeile 18 die Abfindung als "Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert"
- Anlage N: Elster Zeile 19 und 20 - NICHTS - , weil "Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen laut Zeilen 16 und 17" sich ja nur auf, zumindest wie dort beschrieben, schon ermäßigt besteuerte Abfindungen, die in Zeile 16 oder 17 eingetragen würden, bezieht?
Habe ich das so richtig verstanden?
Liebe Grüße & schönen Sonntag
ich habe nun zwei Tage Recherche im Internet und hier im Forum betrieben und wollte nur einmal kurz Fragen, ob ich das nun richtig verstanden habe.
Habe eine nicht ermäßigt besteuerte Abfindung aus drohend gekündigtem Arbeitsverhältnis erhalten
- diese steht mit im Bruttobetrag von (3) der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- und zusätzlich separat in (19) der Lohnsteuerbescheinigung
- die auf die Abfindung einbehaltene Steuer ist in dem normalen Steuerabzug in (4) und (6) der Lohnsteuerbescheinigung enthalten
Ich trage das wie folgt in ELSTER ein:
- Anlage N: Den bescheinigten Brutto-Arbeitslohn (der inkl. Abfindung ist), Lohnsteuer und Kirchensteuer Zeile 6 bis 10
- Anlage N: Elster Zeile 18 die Abfindung als "Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert"
- Anlage N: Elster Zeile 19 und 20 - NICHTS - , weil "Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen laut Zeilen 16 und 17" sich ja nur auf, zumindest wie dort beschrieben, schon ermäßigt besteuerte Abfindungen, die in Zeile 16 oder 17 eingetragen würden, bezieht?
Habe ich das so richtig verstanden?
Liebe Grüße & schönen Sonntag
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