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50% Anteil vermietete Wohnung steuerlich einfügen

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    50% Anteil vermietete Wohnung steuerlich einfügen

    Seit letztem Jahr vermieten mein Bruder und ich eine Eigentumswohnung die uns jeweils zu 50% gehört. Würden wir denn jeweils Erlöse und Aufwendungen jeweils zu 50% in der Anlage V angeben und jeder würde separat seinen Anteil versteuern?
    Es kann doch nicht sein, dass wir sozusagen als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts eine Steuererklärung abgeben müssten, deren Bescheid dann wieder in die persönlichen Steuerklärungen hinterher einfliessen würde.

    #2
    Es kann doch nicht sein, dass wir sozusagen als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts eine Steuererklärung abgeben müssten, deren Bescheid dann wieder in die persönlichen Steuerklärungen hinterher einfliessen würde.
    Doch, als Grundstücksgemeinschaft müsst ihr eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ESt 1 B einreichen. Das Formular für 2021 wird

    aber erst Ende März freigeschaltet. Neben HV und Anlage FB sind die Anlagen V und FE 1 auszufüllen. Die Gemeinschaft bekommt eine eigene Steuernummer

    In der eigenen Einkommensteuererklärung müsst ihr das Ergebnis in der Anlage V nur unter 2 - Anteile an Einkünften angeben.

    https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für das schnelle Feedback. Das erfolgt aber jedes Jahr nehme ich an

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        #4
        Das erfolgt aber jedes Jahr nehme ich an
        Ich weiß zwar jetzt nicht genau, was jedes Jahr erfolgt, aber wenn es um die Freischaltung geht, ja, die erfolgt immer erst gegen Ende März.

        Wenn es um die Erklärungspflicht geht, ebenfalls ja, auch die besteht jedes Jahr. Man kann aber parallel arbeiten und muss nicht auf den

        Feststellungsbescheid warten, um den eigenen Anteil in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Selbstverständlich, Deine Einkommenteuererklärung, ist ja auch eine Jahressteuererklärung und keine Jahrzehntsteuererklärung :-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Entschuldigt bitte meine Formulierung, ich meinte ob sich diese Prozedur dann jedes Jahr wiederholt aus Feststellungsbescheid dessen Ergebnis dann in die Einkommenssteuererklärung übernommen wird.
            Denn bevor ich die Einkommenssteuererklärung abgeben kann muss ich doch das Ergebnis des Feststellungsbescheids abwarten?
            Das wird dann ganz schön verschachtelt. Ich bereite beide Erklärungen vor, warte die Abrechnung der Hausverwaltung ab, gebe den Feststellungsbescheid ab, nach Ergebnis dessen schließe ich die Einkommenssteuererklärung ab und gebe diese dann ab und irgendwann im Sommer kommt der finale Steuerbscheid dann mal

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              #7
              Jein: Du musst nicht das Ergebnis des Feststellungsbescheids des Finanzamts abwarten. Sobald Du die Feststellungserklärung erstellt hast und Deinen Anteil kennst, kannst Du Deine Einkommensteuererklärung fertig machen und absenden. Sollte der Feststellungsbescheid von Deiner Feststellungserklärung abweichen, ändert das Finanzamt Deinen Einkommensteuerbescheid und gut ist. Für die Vorgehensweise ist es hier völlig egal, ob an der ETW zwei Personen oder zweitausend Personen beteiligt sind. Bei "zweitausend" ist aber vermutlich klarer, dass Verzögerungen beim Feststellungsbescheid nicht dazu führen können, dass für zweitausend Personen sich der Einkommensteuerbescheid verzögert, oder ?
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                ... ich meinte ob sich diese Prozedur dann jedes Jahr wiederholt aus Feststellungsbescheid dessen Ergebnis dann in die Einkommenssteuererklärung übernommen wird
                Ja, natürlich !

                Denn bevor ich die Einkommenssteuererklärung abgeben kann muss ich doch das Ergebnis des Feststellungsbescheids abwarten?
                Nein, das musst du nicht. Das habe ich doch bereits geschrieben. Ich verwalte auch ein Vermietungsobjekt, das meiner Frau und ihrer Schwester

                gehört. Da habe ich die Einkünfte für 2021 bereits in Excel ermittelt und den hälftigen Überschussanteil meiner Frau bereits in unsere eigene

                Einkommenssteuererklärung für 2021 eingetragen. Wir selbst geben aber nicht so früh ab, weil wir ohnehin nachzahlen müssen. Meiner Schwägerin

                habe ich das Ergebnis 2021 ebenfalls bereits übermittelt. Die Feststellungserklärung für 2021 reiche ich dann Anfang April beim Finanzamt ein.

                Sollte es wirklich mal ein Abweichung zwischen dem Ergebnis der Feststellung und den von mir erklärten Anteilen geben, ist das nicht weiter

                tragisch. Das Finanzamt würde dann die Einkommensteuerbescheide von amtswegen ändern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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