Seit letztem Jahr vermieten mein Bruder und ich eine Eigentumswohnung die uns jeweils zu 50% gehört. Würden wir denn jeweils Erlöse und Aufwendungen jeweils zu 50% in der Anlage V angeben und jeder würde separat seinen Anteil versteuern?
Es kann doch nicht sein, dass wir sozusagen als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts eine Steuererklärung abgeben müssten, deren Bescheid dann wieder in die persönlichen Steuerklärungen hinterher einfliessen würde.
Es kann doch nicht sein, dass wir sozusagen als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts eine Steuererklärung abgeben müssten, deren Bescheid dann wieder in die persönlichen Steuerklärungen hinterher einfliessen würde.
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