Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 2021

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  • SonjaB.
    Neuer Benutzer
    • 21.02.2022
    • 3

    #1

    Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 2021

    Ich möchte für meinen Sohn die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500€ beantragen. Er hat 100% und G, B, H im Ausweis.
    Reicht es aus, in der Anlage Kind die Zeilen 71 und 72 anzukreuzen oder muss man den Betrag auch bei den außergewöhnlichen Belastungen Zeile 31 zusätzlich aufführen?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Die Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale ist in der Anlage Kind auf Seite 12 (Zeile 73 ff.) zu beantragen. Nächste Seite!

    Wahrscheinlich taucht das in der Steuerberechnung aber immer noch nicht auf. https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • SonjaB.
      Neuer Benutzer
      • 21.02.2022
      • 3

      #3
      Ah ok.
      Ich hatte es in der Anlage Kind angekreuzt, nur in der Berechnung stand nichts.
      Wäre dann auch in dem Fall die vorläufige Berechnung falsch? Warte ich dann besser mit der Abgabe?
      VG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wäre dann auch in dem Fall die vorläufige Berechnung falsch? Warte ich dann besser mit der Abgabe?
        Natürlich ist die vorläufige Berechnung falsch. Du kannst die Fahrtkostenpauschale für Zwecke der Steuerberechnung mal betragsmäßig bei Krankheitskosten

        erfassen, dir die Steuerberechnung abspeichern und danach den Eintrag dort wieder löschen. Mit der Abgabe zu warten, bringt eigentlich nichts, man

        weiß nicht, bis wann solche Fehler behoben werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • SonjaB.
          Neuer Benutzer
          • 21.02.2022
          • 3

          #5
          Ok. Werde ich so machen.
          Vielen Dsnk für die schnelle Antwort.
          VG

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            der Fehler ist behoben.
            Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale fließt jetzt in die Berechnung mit ein
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale fließt jetzt in die Berechnung mit ein
              Ich habe es registriert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                aber nur beim Steuerpflichtigen / Ehefrau.
                Bei Kindern wird die Fahrtkostenpauschale noch nicht berücksichtigt.
                Gruß FIGUL

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #9
                  Bei Kindern wird die Fahrtkostenpauschale noch nicht berücksichtigt.
                  Da sind doch wirklich Pfuscher am Werk.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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