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Entnahme Wirtschaftsgut aus Anlagevermögen

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    Entnahme Wirtschaftsgut aus Anlagevermögen

    Hallo,
    ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte, wie eine Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Anlagevermögen zum 31.12.2021 im Formular EÜR eingetragen werden muss.

    Umsatzsteuer muss nicht berechnet und den Betriebseinnahmen in Zeile 16 hinzugerechnet werden, da das Wirtschaftsgut ohne Vorsteuerabzug erworben wurde.
    Der Teilwert des entnommenen Wirtschaftsgutes wird zum 31.12.2021 mit 2000€ geschätzt angesetzt.

    Beispiel:

    EÜR 2020

    Anlageverzeichnis Bewegliches Wirtschaftsgut (ohne GWG)
    Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten: 3000€
    Summe Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 2750€
    Summe AfA: 250€
    Summe Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums: 2500€

    Ich hätte folgende Einträge vorgenommen:
    EÜR 2021
    Anlageverzeichnis Bewegliches Wirtschaftsgut (ohne GWG)
    Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten: 3000€
    Summe Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 2500€
    Summe AfA: 250€
    Summe Abgänge: 2250€
    Summe Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums: 0,00€

    EÜR Betriebseinnahmen
    Zeile 18 - Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen: 2000€

    EÜR Betriebsausgaben
    Zeile 45 - Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter (Übertrag der Summe der Einzelbeträge aus Spalte Abgänge der Anlage AVEÜR): 2250€

    EÜR Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
    Zeile 125 - Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen: 2000€

    Sind die Angaben buchungstechnisch richtig, wenn nein, welche Einträge müssen anhand meines Beispiel im Anlageverzeichnis, als Betriebseinnahme in Zeile 18, als Betriebsausgabe in Zeile 45 (Übertrag) und in Zeile 125 (Entnahmen und Einlagen) vorgenommen werden?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Das sieht buchungstechnisch richtig aus. Ob der Teilwert richtig ermittelt wurde und tatsächlich unter dem Restbuchwert liegt, ist ein anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die Antwort. Sollte der Teilwert gleich, oder über dem Restbuchwert liegen? Worin sind hier die Vor- Nachteile zu sehen?

      Kommentar


        #4
        Sollte der Teilwert gleich, oder über dem Restbuchwert liegen? Worin sind hier die Vor- Nachteile zu sehen?
        So kann man das nicht sagen. Jetzt hast du mit einem Buchverlust von 250,00 € entnommen, dein Gesamtgewinn 2021 ist also um 250,00 € geringer.

        Der Teilwert ist wie folgt definiert: Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut
        ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.


        Falls sich das Finanzamt an der Entnahme unter Restbuchwert stört, musst du darlegen, dass der Teilwert mit 2.000,00 € objektiv richtig ermittelt wurde.

        Ein Thema der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, ist das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          z.B. über eine Restwertschätzung eines Fachhändlers.

          Danke dir Charlie24 für deine Hilfe.

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