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Anlage K - auch wenn ich das Kindergeld nicht bekomme?

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    Anlage K - auch wenn ich das Kindergeld nicht bekomme?

    Hallo zusammen,
    das ist meine erste ESt-Erklärung seit der Trennung. Ich bin noch nicht, aber bald geschieden. Mein Noch-Mann bekommt weiterhin das Kindergeld für unseren Sohn (16).
    Füge ich dann die Anlage K gar nicht an?
    Wie ist es aber dann, wenn ich Belege für meinen Sohn einreichen möchte (falls das überhaupt Sinn macht: Kiefernorthopädenrechnungen, die nicht erstattet werden... Fahrkarte zur Schule (ca 60 EUR mtl. etc...). Ggf. könnte man die Fahrkarten auch als Schulgeld werten? Oder ist das tats. nur falls man tats. für den Unterricht zahlt?
    Wäre toll, wenn jemand nen Tipp hätte :-). Lieben Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von chilivanilli; 24.02.2022, 17:19.

    #2
    Füge ich dann die Anlage K gar nicht an?
    Du meinst die Anlage Kind ? Die fügst du deiner Einkommensteuererklärung natürlich bei. Du gibst den halben Kindergeldanspruch (inklusive Corona-Bonus)

    an. Deinen Mann trägst du unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person ein. Fahrtkosten kann man für Kinder nicht geltend machen, das meiste

    ist mit dem Kindergeld erledigt. Krankheitskosten kann man als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, ob da steuerlich etwas rauskommt,

    hängt aber vom Einkommen ab.

    Hier bist du im falschen Unterforum !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du meinst die Anlage Kind ? Die fügst du deiner Einkommensteuererklärung natürlich bei. Du gibst den halben Kindergeldanspruch (inklusive Corona-Bonus)

      an. Deinen Mann trägst du unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person ein. Fahrtkosten kann man für Kinder nicht geltend machen, das meiste

      ist mit dem Kindergeld erledigt. Krankheitskosten kann man als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, ob da steuerlich etwas rauskommt,

      hängt aber vom Einkommen ab.

      Hier bist du im falschen Unterforum !

      Oh, sorry, noch neu hier. In welches Unterforum muss ich denn?
      Aber wenn mein Nochmann doch das Kindergeld bekommt (und auch die 150 EUR Coronabonus), kann ich es doch nicht zur Hälfte eintragen?
      Danke jedenfalls!!! Dann wechsle ich mal das Unterforum...VG
      Zuletzt geändert von chilivanilli; 24.02.2022, 17:30.

      Kommentar


        #4
        Aber wenn mein Nochmann doch das Kindergeld bekommt (und auch die 150 EUR Coronabonus), kann ich es doch nicht zur Hälfte eintragen?
        Danke jedenfalls!!! Dann wechsle ich mal das Unterforum...VG
        Doch, jeder Elternteil hat grundsätzlich den halben Kindergeldanspruch, gleich, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird.

        Das Unterforum musst du nicht wechseln, womit erstellst du die Erklärung `? Mein ELSTER ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, Charlie24,
          ich mach die Steuererklärung über elster.de (die letzte die ich machte vor über 15 Jahren, war noch in Papier...
          OK, dann trag ich den halben Kindergeldanspruch (+ halben Coronabonus) ein - aber ist das dann nicht zu meinem Nachteil? Ich meine, das ist ja quasi ein Einkommen, was ich nicht, hatte, oder?

          Kommentar


            #6
            Zitat von chilivanilli Beitrag anzeigen
            Danke, Charlie24,
            ich mach die Steuererklärung über elster.de (die letzte die ich machte vor über 15 Jahren, war noch in Papier...
            OK, dann trag ich den halben Kindergeldanspruch (+ halben Coronabonus) ein - aber ist das dann nicht zu meinem Nachteil? Ich meine, das ist ja quasi ein Einkommen, was ich nicht, hatte, oder?
            Hallo,

            Kindergeld ist kein Einkommen
            Gruß FIGUL

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              #7
              ...aber ist das dann nicht zu meinem Nachteil? Ich meine, das ist ja quasi ein Einkommen, was ich nicht, hatte, oder?
              Nein, das hat keine Nachteile.

              Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Natürlich hat das einen Nachteil. Zumindest wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist.

                Aber man kann sich ja nicht aussuchen, was man angibt und was man lieber verschweigt.

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                  #9
                  Da stimme ich dir zu. Bin allerdings gerade wieder Neuling. Hatte ewig keinen Jahresausgleich mehr gemacht, sondern mein Ex-Mann. Deshalb muss ich mich erst wieder reinfinden.
                  Und so viel weiß ich noch gar nicht, dass ich auf die Idee kommen könnte, etwas zu verschweigen... Also geb ich die Hälfte das jährl. Kindergelds an (auch wenn ich es nicht kriege? + die Hälfte des Coronabonus (den ich auch nicht bekommen habe). Was OK ist, da unser Sohn zu 2/3 bei seinem Vater ist. Wo ich den Ki-Freibetr. eintragen muss (bzw. ob ich das überhaupt muss, oder
                  der autom. gerechnet wird, soweit bin ich noch gar nicht...). Trägt also jeder von uns beiden auch einen halben Ki-Freibetrag ein? Sorry, dass ich noch nicht mal die Basics weiß, bis jetzt.

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                    #10
                    Es wird nach dem Anspruch auf Kindergeld gefragt. Was nicht gefragt wird kannst Du natürlich nicht eintragen.

                    ...
                    EDIT: ok, ich hatte ursprünglich Kinderfreibetrag statt Kindergeld geschrieben.
                    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.02.2022, 20:35.

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                      #11
                      Es wird nach dem Anspruch auf Kinderfreibetrag gefragt.
                      Nein, es wird nach dem Anspruch auf Kindergeld gefragt.

                      Natürlich hat das einen Nachteil. Zumindest wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist.
                      Und worin besteht der Nachteil ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nein, es wird nach dem Anspruch auf Kindergeld gefragt.


                        Und worin besteht der Nachteil ?
                        Hallo,

                        Warum fragst du, das weisst du doch selbst
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Warum fragst du, das weisst du doch selbst
                          Nein, ich weiß es nicht. Die TE hat geschrieben:

                          OK, dann trag ich den halben Kindergeldanspruch (+ halben Coronabonus) ein - aber ist das dann nicht zu meinem Nachteil? Ich meine, das ist ja quasi ein Einkommen, was ich nicht, hatte, oder?
                          Und ich habe geantwortet: Nein, das hat keine Nachteile. Die Antwort bezog sich auf die Eintragung des halben Kindergeldanspruchs.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            du hast doch L. E. Fant #8 zitiert
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Nein, es wird nach dem Anspruch auf Kindergeld gefragt.
                              Ja, hab's berichtigt!

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Und worin besteht der Nachteil ?
                              Das Kindergeld ist ggf. zurückzuzahlen.

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