du hast doch L. E. Fant #8 zitiert
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage K - auch wenn ich das Kindergeld nicht bekomme?
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Ja sicher, weil er behauptet hat, die Eintragung des halben Kindergeldanspruchs in die Anlage Kind wäre von Nachteil.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Nein, die vorher unter Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags entsprechend niedriger festgesetzte Einkommensteuer wird um den halbenDas Kindergeld ist ggf. zurückzuzahlen.
 Kindergeldanspruch erhöht. Unterm Strich verbliebe ein steuerlicher Vorteil. den die TE bekommt, nicht der, an den das Kindergeld ausbezahlt wird.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
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 Vielleicht nochmal grundsätzlich für die Threaderstellerin: Elternteil A und B haben jeweils Anspruch auf 50 % des Kindergelds, ausgezahlt wird das Kindergeld aber nur an ein Elternteil (beispielsweise A) zu 100 %, bei dem der andere Elternteil (beispielsweise B) dann seine 50 % einfordern muss, beispielsweise per cash auf die Kralle / Überweisung oder Verrechnung in der Unterhaltsvereinbarung. Steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung interessiert es das Finanzamt nicht, ob B seine 50 % tatsächlich bekommt oder überhaupt einfordert (das ist "Privatvergnügen" zwischen A und B), relevant ist und bleibt der Anspruch von B.Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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