du hast doch L. E. Fant #8 zitiert
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage K - auch wenn ich das Kindergeld nicht bekomme?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das Kindergeld ist ggf. zurückzuzahlen.
Kindergeldanspruch erhöht. Unterm Strich verbliebe ein steuerlicher Vorteil. den die TE bekommt, nicht der, an den das Kindergeld ausbezahlt wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielleicht nochmal grundsätzlich für die Threaderstellerin: Elternteil A und B haben jeweils Anspruch auf 50 % des Kindergelds, ausgezahlt wird das Kindergeld aber nur an ein Elternteil (beispielsweise A) zu 100 %, bei dem der andere Elternteil (beispielsweise B) dann seine 50 % einfordern muss, beispielsweise per cash auf die Kralle / Überweisung oder Verrechnung in der Unterhaltsvereinbarung. Steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung interessiert es das Finanzamt nicht, ob B seine 50 % tatsächlich bekommt oder überhaupt einfordert (das ist "Privatvergnügen" zwischen A und B), relevant ist und bleibt der Anspruch von B.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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