Hallo, ich habe schon x mal diese Nr. eingegeben - sie werden einfach nicht akzeptiert. Ich bin mir sicher, es ist die richtige Nr. Sie wurde auch vom Steuerberater in den Vorjahren verwendet.
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Keine Ankündigung bisher.
Einheitswert-Aktenzeichen: wird nicht akzeptiert
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X
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Wo willst du das Einheitswertaktenzeichen eintragen ? Anlage V oder Anlage Energetische Maßnahmen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wenn diese Nummer im Vorjahr schon in der Anlage V drin stand und du diese so übernommen hast, dann muss sie auch passen. Bei der zulässigen Stellenanzahl für eine EW Nummer (16 Stellen ohne Leerzeichen) gab es keine Änderung.
Ansonsten kannst du das EW Zeichen auch weglassen, das gibt zwar einen Prüfhinweis und wird von den FAs nicht gerne gesehen aber es funktioniert.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Es dürfen keine Schrägstriche mit eingegeben werden. Nur die Zahlen aus dem Einheitswertbescheid ohne Leerzeichen eintragen.Es funktioniert mit dieser Nr. leider wirklich nicht!!Freundliche Grüße
Charlie24
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Bei mir tritt kein Fehler auf. Wie lautet denn die Fehlermeldung genau ?Ich gebe NUR Zahlen ein, kein LeerzeichenFreundliche Grüße
Charlie24
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Die vollständige Adresse des Objekts gehört zu den Pflichtangaben. Die Straße mit Hausnummer, die PLZ sowie der Ort sind anzugeben.Es ist nur rot eingerahmt, Adresse und Nr.
Warum schreibst du von einer Fehlermeldung beim Einheitswertaktenzeichen ? Willst du uns veräppeln ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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