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Einheitswert-Aktenzeichen: wird nicht akzeptiert

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    Einheitswert-Aktenzeichen: wird nicht akzeptiert

    Hallo, ich habe schon x mal diese Nr. eingegeben - sie werden einfach nicht akzeptiert. Ich bin mir sicher, es ist die richtige Nr. Sie wurde auch vom Steuerberater in den Vorjahren verwendet.

    #2
    Wo willst du das Einheitswertaktenzeichen eintragen ? Anlage V oder Anlage Energetische Maßnahmen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In der Anlage V

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        #4
        Wenn diese Nummer im Vorjahr schon in der Anlage V drin stand und du diese so übernommen hast, dann muss sie auch passen. Bei der zulässigen Stellenanzahl für eine EW Nummer (16 Stellen ohne Leerzeichen) gab es keine Änderung.

        Ansonsten kannst du das EW Zeichen auch weglassen, das gibt zwar einen Prüfhinweis und wird von den FAs nicht gerne gesehen aber es funktioniert.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Leider ist es so, dass in den Vorjahren der Steuerberater die Erklärung gemacht hat. Es funktioniert mit dieser Nr. leider wirklich nicht!!

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            #6
            Es funktioniert mit dieser Nr. leider wirklich nicht!!
            Es dürfen keine Schrägstriche mit eingegeben werden. Nur die Zahlen aus dem Einheitswertbescheid ohne Leerzeichen eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich gebe NUR Zahlen ein, kein Leerzeichen

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                #8
                Ich gebe NUR Zahlen ein, kein Leerzeichen
                Bei mir tritt kein Fehler auf. Wie lautet denn die Fehlermeldung genau ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  Lass es einfach weg
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Es ist nur rot eingerahmt, Adresse und Nr.

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                      #11
                      Es ist nur rot eingerahmt, Adresse und Nr.
                      Die vollständige Adresse des Objekts gehört zu den Pflichtangaben. Die Straße mit Hausnummer, die PLZ sowie der Ort sind anzugeben.

                      Warum schreibst du von einer Fehlermeldung beim Einheitswertaktenzeichen ? Willst du uns veräppeln ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Gott bewahre!!! Ich will euch nicht veräppeln. Die vollständige Adresse habe ich eingegeben. Natürlich. Ich versuche es mal, die Angabe einfach weg zu lassen.

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