Folgende Fehlermeldung: Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der Verwaltungskosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
Frage: Ich habe ja nur eine Anlage V .......
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