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Anlage V Verwaltungs- und Werbungskosten

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    Anlage V Verwaltungs- und Werbungskosten


    Folgende Fehlermeldung: Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der Verwaltungskosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    Frage: Ich habe ja nur eine Anlage V .......

    #2
    WAs willst du mit den Links, die führen nur zur Startseite.
    Willst du noch dein Zertifikat und dein Passwort hochladen?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Du darfst halt nicht nur die linke oder nur die rechte Spalte ausfüllen, sondern es müssen immer beider sein. Also Bezeichnung und Betrag.

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        #4
        Danke!! Ich bin weiter gekommen

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          #5
          Ich hänge mal eine Frage betreffend Verwaltungskosten / Hausverwaltungskosten hier mit dran:

          Mein früherer Steuerberater hat bei den Werbungskosten für eine vermietete Wohnung bei den Verwaltungskosten folgendes eingeschlossen:
          - Kosten für den Hausverwalter
          - Abzüglich Zuführung Rücklage
          - Ausgaben aus Rücklagen

          So habe ich es dann bisher auch immer mit dem WiSo-Programm eingetragen und es wurde auch nie bemängelt.
          Meistens habe ich bei der Abgabe (in Papierform) noch die Anlage mit der Auflistung hinzugefügt.
          Alles oben genannte ist jetzt eben unter einer Position "Hausverwaltungskosten" zusammengefasst.
          Mit MeinElster sehe ich nun allerdings, dass man die Positionen vermutlich doch noch weiter unterteilen könnte.
          Sollte / muss man denn das dann weiter aufteilen? Bisher ging es immer so durch und gab auch nie Rückfragen.
          Ich würde es mir vielleicht mal für das nächste Jahr vornehmen dies dann entsprechend zu ändern, aber für die jetzige Steuererklärung nochmals so lassen wie bisher.
          Hat jemand Erfahrungen? Eben deswegen meine Frage, da ich bisher alles schön säuberlich in Papierform abgegeben habe (ggebenenfalls mit zusätzlichen Dokumenten aufgelistet) und jetzt eben nur noch mit MeinElster das umspannende Gerüst übermittle / übermitteln kann.

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            #6
            Grundsätzlich sind das natürlich keine Hausverwaltungskosten, wenn da alle möglichen weiteren Nebenkosten enthalten sind. Mach's so, wenn es nicht beanstandet wird.

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