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    #31
    Das Problem wäre schon viel früher gelöst worden, wenn von Anfang an präzisere Angaben zum Inhalt der Anlage Kind gemacht worden wären.

    Auf die Idee, die Übertragung des Kinderfreibetrags zu beantragen, wenn nur noch ein Elternteil lebt, muss man ja auch erst mal kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Hallo,

      man/frau lernt nie aus
      Gruß FIGUL

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        #33
        man/frau lernt nie aus
        Das ist jetzt der einzige positive Nebeneffekt für uns hier. Ich gehe immer fälschlich davon aus, dass die Leute auch die Hilfe lesen, in der es heißt:

        Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist jetzt der einzige positive Nebeneffekt für uns hier. Ich gehe immer fälschlich davon aus, dass die Leute auch die Hilfe lesen, in der es heißt:

          Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder.
          Hallo,

          geht mir auch so.
          Entweder wird die Hilfe nicht gelesen oder nicht verstanden
          Gruß FIGUL

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            #35
            So hab ich es immer gemacht (und es hat bis 2020 auch funktioniert xD).
            Auch das kann nicht stimmen. Ich habe den Fehler in eine Erklärung für 2019 eingebaut, das Resultat sieht man hier:


            Elternteil_verstorben.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das ist jetzt der einzige positive Nebeneffekt für uns hier. Ich gehe immer fälschlich davon aus, dass die Leute auch die Hilfe lesen, in der es heißt:

              Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder.
              Ist gut.
              Das Finanzamt hat mal in einem Jahr meiner Mama nur die Hälfte an Freibeträgen zugesprochen, obwohl der Vater des Kindes in 2005 gestorben ist.
              Einspruch wurde natürlich eingelegt und der Bescheid dementsprechend korrigiert.
              Es gibt nichts, was es nicht gibt!

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                #37
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Auch das kann nicht stimmen. Ich habe den Fehler in eine Erklärung für 2019 eingebaut, das Resultat sieht man hier:


                Elternteil_verstorben.JPG
                Doch! Im letzten Jahr hat es noch funktioniert.
                Sonst hätte ich damals schon das Problem gehabt.
                In diesem Jahr hab ich dann einfach die Datenübernahme ins nächste Jahr (Steuerjahr) gemacht.
                Ja, jetzt bringt er den dementsprechenden Hinweis.

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