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Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

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    Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

    Hallo,

    ich trage zum ersten mal meine Nebenkostenabrechnung in die Steuererklärung 2021 ein. Ich habe folgende Positionen als absetzbar erkannt:
    • Hausreinigung/Hauswart
    • Schnee- und Eisbeseitigung
    • Gartenpflege
    • Aufzugskosten (Wartung, Notruf, TÜV)
    • Wartung verschiedener Anlagen (Lüftung, Wasserfilter, Feuerlöscher, Brandmeldeanlage)
    • Brandmeldeanlage (Wachschutz, Notruf)
    • Sonstige Betriebskosten
    Ist das richtig oder kann ich einen Posten dieser Liste nicht absetzen. Falls ja, wie und wo trage ich das korrekterweise ein? Kann ich die Posten einfach alle aufaddieren und dann unter Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 5 z.B. als "haushaltsnahe Dienstleistungen Nebenkostenabrechnung" eintragen? Werden die 20% und Maximalbeträge dabei automatisch berücksichtigt? Oder muss/sollte ich die Positionen in irgendeiner Form aufschlüsseln bzw. gehören Teile evtl. sogar in eine andere Anlage/Zeile?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus

    #2
    Zitat von Prince Rocky Beitrag anzeigen
    Werden die 20% und Maximalbeträge dabei automatisch berücksichtigt? Oder muss/sollte ich die Positionen in irgendeiner Form aufschlüsseln bzw. gehören Teile evtl. sogar in eine andere Anlage/Zeile?
    Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind die Aufwendungen einzutragen. Rechnen tut das Finanzamt dann schon selber. Du kannst selber entscheiden ob und wie weit Du die Kosten aufschlüsselst.

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      #3
      Sonstige Betriebskosten
      Dafür würde ich jetzt nicht die Hand ins Feuer legen. Was verbirgt sich denn dahinter ? Wurde denn in der Abrechnung der nach § 35a begünstigte Anteil

      nicht betragsmäßig ausgewiesen ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du kannst selber entscheiden ob und wie weit Du die Kosten aufschlüsselst.
        Hat das einen Vorteil, z.B. dass das FA weniger wahrscheinlich Nachweise fordert?


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Dafür würde ich jetzt nicht die Hand ins Feuer legen. Was verbirgt sich denn dahinter ? Wurde denn in der Abrechnung der nach § 35a begünstigte Anteil

        nicht betragsmäßig ausgewiesen ?
        Dahinter verbergen sich Sondermüllabfuhr, Ungezieferbekämpfung, Sonderreinigung. Extra ausgewiesene begünstigte Anteile kann ich leider nicht erkennen.

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          #5
          Extra ausgewiesene begünstigte Anteile kann ich leider nicht erkennen.
          In sehr vielen Nebenkostenabrechnungen werden die nach § 35a begünstigten Kosten extra ausgewiesen bzw. bescheinigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            In sehr vielen Nebenkostenabrechnungen werden die nach § 35a begünstigten Kosten extra ausgewiesen bzw. bescheinigt.
            Hallo,

            wie du richtig schreibst, aber eben in nicht allen.

            Prince Rocky

            m.E. kannst du Sondermüll, Ungezieferbefall u.s.w. absetzen
            Gruß FIGUL

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              #7
              Aber nur den hierfürr ausgewiesenen Lohnanteil. Normalerweise muss die Hausverwaltung die nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen (Lohnanteil) bescheinigen soweit diese nicht bereits aus der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sind.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Über diesen Link ist das BMF-Schreiben noch aufrufbar. Es gibt eine umfangreiche Tabelle. Danach ist z. B. die Müllabfuhr nicht begünstigt.
                https://www.hk24.de/produktmarken/be...tungen-1167822
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Es handelt sich hierbei allerdings um Sondermüllabfuhr einer extern beauftragten Firma, nicht der Stadtreinigung (diese ist dann noch mal als extra Position aufgeführt). Ich habe in meiner Recherche aufgeschnappt, dass in diesem Fall der Lohnkostenanteil dennoch absetzbar ist.

                  Ich habe nun mal meine Hausverwaltung angeschrieben, ob sie mir das noch mal entsprechend ausweisen können. Ich gehe mal davon aus, die bisherige Auflistung enthält einfach die Gesamtkosten der Rechnung jeweils aufgeteilt nach Verteilerschlüssel. Insofern kann ich das in der aktuellen Form dann ja ohnehin nicht in der Steuererklärung ansetzen.

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                    #10
                    Hallo,

                    ich klinke mich hier mal ein.
                    Bin dabei die Einkommensteuererklärung zu machen.
                    habe mir jetzt mal die Nebenkostenabrechnugn angeschaut,
                    habe auch zusätzlich ein Blatt mit § 35a sprih da sind
                    alle Leistungen aufgezählt die man absetzen kann.
                    Muß ich die genau aufschlüsseln wie sie dort stehen?
                    Oder einfach nur den Gesamtbetrag nehmen?
                    Und wo genau muß ich die Nebenkosten eintragen?
                    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

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                      #11
                      Muß ich die genau aufschlüsseln wie sie dort stehen?
                      Man sollte zumindest die Handwerkerleistungen und die Haushaltsnahen Dienstleistungen getrennt erfassen, falls die Bescheinigung das hergibt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Leider gibt die Bescheinigung das nicht her.

                        Es ist so aufgegliedert:

                        - Schnee und Eisbeseitigung (Betrag z.b. 11,31€)
                        - Gebeäudereinigung (Betrag z.b. 42,11€)
                        - Laufende Gartenpflege (Betrag z.b. 12,55€)
                        - Hauswart (Betrag z.b. 59,27€)
                        - Wartung Brandmeldeanlage (Betrag z.b.19,74€)

                        - Summe Gesamt (Betrag z.b. 134,56€)

                        Bis auf die Werte wo ich mal Beispiele genommen habe sieht es aus.
                        Dann auch eine Gesamt Summe wo die zusammen gerechnet wurden)

                        Auf jeden Fall muß das in Anlage Haushaltsnahe Aufwendung richtig?

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                          #13
                          Auf jeden Fall muß das in Anlage Haushaltsnahe Aufwendung richtig?
                          Das ist richtig ! Ich würde die Wartung der Brandmeldeanlage als Handwerkerkosten einstufen, die Posten davor sind haushaltsnahe Dienstleistungen.

                          Kaminkehrer und Heizungswartung wären z. B. auch Handwerkerkosten
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hey Charlie danke erstmal.
                            Und würdest Du dann die Posten alle einzeln eintragen?
                            Ich habe ja immer keine glatten Beträge.
                            Das heißt ich kann jede Leistung dann aufrunden quasi zu meinen Gunsten!?

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                              #15
                              Das heißt ich kann jede Leistung dann aufrunden quasi zu meinen Gunsten!?
                              Ja, das ist bei Einzelerfassung ein kleiner Vorteil. Man sollte natürlich auch bei einer Einzelerfassung wissen,

                              wo man die einzelnen Posten zuordnen muss. Das spielt zwar bei den geringen Beträgen keine Rolle, aber ich

                              habe im eigenen Haus schon öfter Handwerkerleistungen gehabt, die über dem Höchstbetrag von 6.000,00 €

                              lagen, da hätten dann nur noch haushaltsnahe Dienstleistungen zu einer weiteren Steuerermäßigung geführt,

                              die bei uns allerdings in der Vergangenheit nicht angefallen sind.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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