Ah verstehe. Ist es denn auch erlaubt die leistungen zusammen aufzuschreiben?
Oder wird eigentluch schon die einzelaufstellung gewünscht?
Nachweisen muß man das wohl nicht bei den relativ kleinen Beträgen!?
Oder wird eigentluch schon die einzelaufstellung gewünscht?
Nachweisen muß man das wohl nicht bei den relativ kleinen Beträgen!?
Kommentar