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Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

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    #16
    Ah verstehe. Ist es denn auch erlaubt die leistungen zusammen aufzuschreiben?
    Oder wird eigentluch schon die einzelaufstellung gewünscht?
    Nachweisen muß man das wohl nicht bei den relativ kleinen Beträgen!?

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      #17
      Und was ich noch nicht ganz verstehe, wie trage ich dei Wartung für die Brandmeldeanlage ein?
      Ich kann einen Betrag bei (selbst getragene Rechnungsbeträge) angeben und bei
      (darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer) angeben.
      Ich habe von der Hausverwaltung aber nur 1 Wert. Was trage ich in beiden Zeilen ein?

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        #18
        Bei Anlage Haushaltsnahe Aufwendung habe ich immer nur ein paar Stichwörter aufgeschrieben. Winterdienst, Gartenpflege, Hauswart und dann die Gesamtsumme eingetragen.
        Bei Handwerkerleistungen habe ich dann die Reparatur der Waschmaschine eingetragen.

        Gruß

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          #19
          Nachweisen muß man das wohl nicht bei den relativ kleinen Beträgen!?
          Nachweise will das Finanzamt nur selten sehen, wobei in deinem Fall der Auszug aus der Nebenkostenabrechnung genügen würde.

          Bei hohen Handwerkerrechnungen sieht das etwas anders an, die werden manchmal angefordert und zwar samt Kontoauszug.

          Die Auftrennung hat nur deshalb eine gewisse Bedeutung, weil es für den Bereich Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe

          Dienstleistungen jeweils eigene Höchstbeträge gibt. einmal sind das bis 1.200 € Ermäßigung, das andere mal sogar bis zu 4.000 €.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Ich habe von der Hausverwaltung aber nur 1 Wert. Was trage ich in beiden Zeilen ein?
            Du trägst diesen Wert in beide Felder ein. Es gibt mehr Handwerkerleistungen, bei denen der Anteil der Arbeitskosten 100% ist.

            Kaminkehrer ist in der Regel auch so ein Fall.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              hey charlie,

              ja das macht auch Sinn.
              Ich weiß nur nicht wie ich die zeile bei der Handwerker Leistungen ausfülle.
              ich habe halt keine 2 Beträge mit einmal Gesamt Rechung und einmal was der Lohn vom Handwerker war.
              Wenn ich die Wartung der Brandmeldeanlage unter haushaltsnahe Dienstleistungen mache, dann wäre das ja auch nicht korrekt.

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                #22
                Oh das hat sich jetzt überschnitten.
                Ok danke, dann werde ich wohl alles gesplittet eintragen.
                Haushaltsnahe Dienstleistungen darf ich aber zusammen fasen?
                Oder lieber jeden Posten einzeln?
                Sorry für die vielen Fragen :-)

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                  #23
                  ich habe halt keine 2 Beträge mit einmal Gesamt Rechung und einmal was der Lohn vom Handwerker war.
                  Die Antwort steht doch im Beitrag #20. Der Gesamtrechnungsbetrag für das Haus interessiert ohnehin nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Haushaltsnahe Dienstleistungen darf ich aber zusammen fasen?
                    Sicher, du kannst ja auch schreiben: Winterdienst, Gartenpflege, Hauswart usw.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #25
                      ah ok danke, ist dann für mich der nachteil as man weniger aufrunden kann :-)
                      Eine letzte Frage noch zu dem Thema.
                      Es handelt sich dabei um dem Leristungszeitraum 2020.
                      Ich habe meiner Abrechnung aber erst im Dezemkber 2021 erhalten.
                      Sprich ch kann den Leistungszeitraum von 2020 erst in die Steuererklärung
                      2021 machen. Its das so korrekt? Würde ja dann immer bedeuten
                      das man jedes Jahr eigentlich immer erst ein Jahr später einreicht.
                      Ich glaube mal gelesen zu haben das es ok ist, weil es halt nicht anders geht,

                      Vielen dank für deine ganze Mühe.

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                        #26
                        Ich glaube mal gelesen zu haben das es ok ist, weil es halt nicht anders geht,
                        Das wird so akzeptiert, auch wenn es nicht exakt dem Abflussprinzip entspricht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Vielen Dank Charlie,

                          Du hast mir echt sehr geholfen, nun kann ich die Einkommenssteuererklärung fertig machen.
                          Das eintragen der nebenkosten bringt immerhin 38€. Besser wie nix ;-)
                          Vielen Dank nochmal.

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                            #28
                            Hallo,

                            ich bin gerade dabei meine Erklärung zu machen.
                            Ich habe auch meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
                            Ich habe zudem extra ein Blatt bekommen, wo denek ich mal
                            Beträge sind die ich absetzen kann bei der Steuererklärung.
                            Da steht noch dabei im Sinne des § 35 a EStG..... usw.
                            Ich weiß leider nicht genau wo ich die Werte eintragen soll.
                            Hier mal eine Aufstellung:

                            - Winterdienst 18,33€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
                            - Hauswart 45,05€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
                            - Gartenpflege 86,60€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
                            - Gebäudereinigung 69,23€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -

                            - Müllbeseitigung 3,49€
                            - Ungezieferbekämpfung 5,40€
                            - Kinderspielplätze 0,69€
                            - Heizung 22,13€
                            - Warmwasser 6,67€

                            Bei den ersten 4 ist es für mich klar das es unter den Haushaltsnahen Dienstleistungen zählt,
                            aber bei den 5 anderen bin ich mir unsicher. Speziell Heizung und Warmwasser. Ist das überhaupt absetzbar?

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                              #29
                              Speziell Heizung und Warmwasser. Ist das überhaupt absetzbar?
                              Verbrauchskosten natürlich nicht, aber das dürften anteilige Wartungskosten sein, die zu den Handwerkerleistungen gehören.

                              Zu den anderen Positionen einfach das Thema von Anfang an lesen, zumindest zur Müllbeseitigung findet man Aussagen.

                              Außerdem habe ich das BMF-Anwendungsschreiben dort verlinkt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Ja das dachte ich mir auch schon.
                                Also ich ergänze mal:

                                - Winterdienst 18,33€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
                                - Hauswart 45,05€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
                                - Gartenpflege 86,60€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
                                - Gebäudereinigung 69,23€ - Haushaltsnahe Dienstleistungen -

                                - Ungezieferbekämpfung 5,40€ - Handwerker Leistung -
                                - Kinderspielplätze 0,69€ - Handwerker Leistung -
                                - Heizung 22,13€ - Handwerker Leistung -
                                - Warmwasser 6,67€ - Handwerker Leistung -


                                - Müllbeseitigung 3,49€ nicht absetzbar?

                                Diese ganzen Beträgen sind ja extra in dem 2 seitigen Schreiben im Sinne des § 35 a EStG aufgelistet.
                                Also müßte man eigentlich alles absetzen können!?
                                Ist ansonsten meine Einteilung korrekt?

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