Wenn ich alles vermietet habe, dann braucht es doch keine Zuordnung??? Wie kann ich dann Nr. 3, Zeilen 21-24 überspringen/auslassen....
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage V Zuordnung...
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Wenn Du alles vermietest und Du bist die Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A, dann musst Du den Betrag aus Zeile 23 nach Kennzahl 120 (also Zeile 24 linkes Eingabefeld) übertragen. Bist Du die Ehefrau / Person B, dann ist Kennzahl 121 (rechtes Feld) richtig.Zitat von Frisch-am-Start Beitrag anzeigenWenn ich alles vermietet habe, dann braucht es doch keine Zuordnung???
 
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 Eben! Auch bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe ist es doch wichtig, anzugeben, auf wen die Einkünfte entfallen.Zitat von Frisch-am-Start Beitrag anzeigenes gibt Person A und Person B
 Kommentar
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 Von welcher Anlage V ist denn die Rede ? Einkommensteuererklärung oder Feststellungserklärung ?Die Kennzahl 121 gibt es in Anlage V ja gar nicht.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Der Übertrag des Werts aus Zeile 23 nach Zeile 24 der Anlage V sowie die Aufteilung auf Ehemann und Ehefrau bzw. Person A und Person BDer Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V).
 
 bei Lebenspartnerschaften muss manuell erfolgenFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Feststellungserklärung kenne ich nicht. Für die ESt-Erklärung gilt:
 
 Es kommt darauf an, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Bist Du es, dann ist der Betrag aus Z.23 in Z.24 unter Person A einzutragen. Wenn es Deine Frau ist, dann unter Person B eintragen.
 
 Wenn ihr jedoch eine Eigentümergemeinschaft seid, dann habt ihr im Grundbuch Eigentumsanteile festgelegt (und evtl. in einem separaten Vertrag). Dann muss unter Person A bzw. B der Überschuss entsprechend Eures Vertrags bzw. den Grundbucheinträgen aufgeteilt werden.
 
 Wenn Ihr keinen Ehevertrag habt, ist derjenige der Eigentümer, der die Immobilien in die Ehe mit eingebracht hat.
 Wenn es aber einen Ehevertrag gibt, in dem die Immobilien aufgeteilt werden, und das Grundbuch entspricht nicht diesem Ehevertrag, dann solltet ihr (kostenpflichtig) die Grundbucheinträge entsprechend dem Ehevertrag anpassen. Wenn ihr das nicht wollt, habe ich leider keine Antwort parat.
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 Wenn Eheleute oder Lebenspartner bei einer Zusammenveranlagung Einkünfte aus Vermietung eines ihnen entweder gemeinsam oder einemSind wir dann wirklich eine Grundstücksgemeinschaft, wenn wir gemeinsam veranlagt werden?? Zeile 25 Oder fällt das einfach weg?
 
 der Beteiligten gehörenden Objekts erklären, ist mit der Aufteilung in Zeile 24 der Anlage V alles erledigt. Zeile 25 ist für diese Fälle irrelevant, da geht
 
 es um Grundstücksgemeinschaften, deren Vermietungseinkünfte gesondert festgestellt werden, wie z. B. unverheiratete Paare oder Erbengemeinschaften.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Du kennst die beiden wahrscheinlich persönlich. Denn Frisch-am-Start hat ja nicht von Ehemann und Ehefrau gesprochen, sondernZitat von Miniskus Beitrag anzeigenBist Du es, dann ist der Betrag aus Z.23 in Z.24 unter Person A einzutragen
 
 Aber, ok, es handelt sich hier um Mann und Frau, und Frisch-am-Start ist also nicht die Frau. Das war leider aus seinem Vortrag nicht erkennbar, Du hast uns jetzt aufgeklärtZitat von Frisch-am-Start Beitrag anzeigenes gibt Person A und Person B  
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 Ich habe etwas recherchiert, und muss zugeben, dass Charlie24 und L.E.Fant beide mit ihrer freundlichen Kritik recht haben! Es tut mir leid, und halte mich besser mit meinem Halbwissen künftig mehr zurück.
 Vor allem stoßen mir seid 20 Jahren die Umschreibungen des FA zu Person A und B übel auf. Jetzt hab ich sie sogar mit wilden Vermutungen erweitert. Unfassbar...  
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