Wenn ich alles vermietet habe, dann braucht es doch keine Zuordnung??? Wie kann ich dann Nr. 3, Zeilen 21-24 überspringen/auslassen....
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Anlage V Zuordnung...
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Zitat von Frisch-am-Start Beitrag anzeigenWenn ich alles vermietet habe, dann braucht es doch keine Zuordnung???
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Zitat von Frisch-am-Start Beitrag anzeigenes gibt Person A und Person B
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Die Kennzahl 121 gibt es in Anlage V ja gar nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V).
bei Lebenspartnerschaften muss manuell erfolgenFreundliche Grüße
Charlie24
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Feststellungserklärung kenne ich nicht. Für die ESt-Erklärung gilt:
Es kommt darauf an, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Bist Du es, dann ist der Betrag aus Z.23 in Z.24 unter Person A einzutragen. Wenn es Deine Frau ist, dann unter Person B eintragen.
Wenn ihr jedoch eine Eigentümergemeinschaft seid, dann habt ihr im Grundbuch Eigentumsanteile festgelegt (und evtl. in einem separaten Vertrag). Dann muss unter Person A bzw. B der Überschuss entsprechend Eures Vertrags bzw. den Grundbucheinträgen aufgeteilt werden.
Wenn Ihr keinen Ehevertrag habt, ist derjenige der Eigentümer, der die Immobilien in die Ehe mit eingebracht hat.
Wenn es aber einen Ehevertrag gibt, in dem die Immobilien aufgeteilt werden, und das Grundbuch entspricht nicht diesem Ehevertrag, dann solltet ihr (kostenpflichtig) die Grundbucheinträge entsprechend dem Ehevertrag anpassen. Wenn ihr das nicht wollt, habe ich leider keine Antwort parat.
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Sind wir dann wirklich eine Grundstücksgemeinschaft, wenn wir gemeinsam veranlagt werden?? Zeile 25 Oder fällt das einfach weg?
der Beteiligten gehörenden Objekts erklären, ist mit der Aufteilung in Zeile 24 der Anlage V alles erledigt. Zeile 25 ist für diese Fälle irrelevant, da geht
es um Grundstücksgemeinschaften, deren Vermietungseinkünfte gesondert festgestellt werden, wie z. B. unverheiratete Paare oder Erbengemeinschaften.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Miniskus Beitrag anzeigenBist Du es, dann ist der Betrag aus Z.23 in Z.24 unter Person A einzutragen
Zitat von Frisch-am-Start Beitrag anzeigenes gibt Person A und Person B
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Ich habe etwas recherchiert, und muss zugeben, dass Charlie24 und L.E.Fant beide mit ihrer freundlichen Kritik recht haben! Es tut mir leid, und halte mich besser mit meinem Halbwissen künftig mehr zurück.
Vor allem stoßen mir seid 20 Jahren die Umschreibungen des FA zu Person A und B übel auf. Jetzt hab ich sie sogar mit wilden Vermutungen erweitert. Unfassbar...
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