Hallo Steuerzahler ...
... ich habe im Oktober 2020 einen höheren 5-stelligen Betrag Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, da ich in den vorangegangenen 5 Steuerjahren zuvor zu Unrecht Ust. gezahlt habe. Ich bin Freiberufler.
Ich habe vor ca. 17 Tagen meine Umsatzsteuererkl. / Einkommensteuererkl. / EÜR ... für 2020 per Elster eingereicht.
Den in 2020 vom Finanzamt erstatteten Betrag habe ich in meiner EÜR unter Punkt 17 mit dem Hinweis, dass es sich bei diesen Betrag um die erstattete Ust. handelt auch angegeben, wodurch sich dann in natürlich die Summe der Betriebseinnahmen (Punkt 22) um eben diesen Betrag erhöht hat. In meiner Umsatzsteuererklärung für 2020 habe ich den vom FA erstatteten Betrag nicht eingetragen, weil ichdavon ausgegangen war, dass er dort nicht rein gehört.
Nun habe ich gerade vom Finanzamt die schriftliche Aufforderung erhalten (Bild habe ich angefügt), zu erklären, warum meine Umsatzsteuererklärung 2020 um einen ähnlich hohen 5-stelligen Betrag abweicht, als der, von den in 2020 gezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (kleiner 5-stelliger Betrag). Das FA will nun auch binnen einer Frist von 1 Monat diesen hohen 5-stelligen Betrag erstattet habe, weil die wohl davon ausgehen, dass ich meine Ust.-Vorrauszahlung nicht abgeführt habe ... oder so :-)
Warscheinlich habe ich die vom FA. erstattete Ust. vergessen in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen oder in der EÜR an falschem Ort eingetragen ???
Könnt Ihr erkennen was ich falsch gemacht habe?
... ich habe im Oktober 2020 einen höheren 5-stelligen Betrag Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, da ich in den vorangegangenen 5 Steuerjahren zuvor zu Unrecht Ust. gezahlt habe. Ich bin Freiberufler.
Ich habe vor ca. 17 Tagen meine Umsatzsteuererkl. / Einkommensteuererkl. / EÜR ... für 2020 per Elster eingereicht.
Den in 2020 vom Finanzamt erstatteten Betrag habe ich in meiner EÜR unter Punkt 17 mit dem Hinweis, dass es sich bei diesen Betrag um die erstattete Ust. handelt auch angegeben, wodurch sich dann in natürlich die Summe der Betriebseinnahmen (Punkt 22) um eben diesen Betrag erhöht hat. In meiner Umsatzsteuererklärung für 2020 habe ich den vom FA erstatteten Betrag nicht eingetragen, weil ichdavon ausgegangen war, dass er dort nicht rein gehört.
Nun habe ich gerade vom Finanzamt die schriftliche Aufforderung erhalten (Bild habe ich angefügt), zu erklären, warum meine Umsatzsteuererklärung 2020 um einen ähnlich hohen 5-stelligen Betrag abweicht, als der, von den in 2020 gezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (kleiner 5-stelliger Betrag). Das FA will nun auch binnen einer Frist von 1 Monat diesen hohen 5-stelligen Betrag erstattet habe, weil die wohl davon ausgehen, dass ich meine Ust.-Vorrauszahlung nicht abgeführt habe ... oder so :-)
Warscheinlich habe ich die vom FA. erstattete Ust. vergessen in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen oder in der EÜR an falschem Ort eingetragen ???
Könnt Ihr erkennen was ich falsch gemacht habe?
Kommentar