Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rückerstattete Umsatzsteuer vom FA auch in UstEkl. eintragen ???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rückerstattete Umsatzsteuer vom FA auch in UstEkl. eintragen ???

    Hallo Steuerzahler ...

    ... ich habe im Oktober 2020 einen höheren 5-stelligen Betrag Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, da ich in den vorangegangenen 5 Steuerjahren zuvor zu Unrecht Ust. gezahlt habe. Ich bin Freiberufler.

    Ich habe vor ca. 17 Tagen meine Umsatzsteuererkl. / Einkommensteuererkl. / EÜR ... für 2020 per Elster eingereicht.
    Den in 2020 vom Finanzamt erstatteten Betrag habe ich in meiner EÜR unter Punkt 17 mit dem Hinweis, dass es sich bei diesen Betrag um die erstattete Ust. handelt auch angegeben, wodurch sich dann in natürlich die Summe der Betriebseinnahmen (Punkt 22) um eben diesen Betrag erhöht hat. In meiner Umsatzsteuererklärung für 2020 habe ich den vom FA erstatteten Betrag nicht eingetragen, weil ichdavon ausgegangen war, dass er dort nicht rein gehört.

    Nun habe ich gerade vom Finanzamt die schriftliche Aufforderung erhalten (Bild habe ich angefügt), zu erklären, warum meine Umsatzsteuererklärung 2020 um einen ähnlich hohen 5-stelligen Betrag abweicht, als der, von den in 2020 gezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (kleiner 5-stelliger Betrag). Das FA will nun auch binnen einer Frist von 1 Monat diesen hohen 5-stelligen Betrag erstattet habe, weil die wohl davon ausgehen, dass ich meine Ust.-Vorrauszahlung nicht abgeführt habe ... oder so :-)

    Warscheinlich habe ich die vom FA. erstattete Ust. vergessen in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen oder in der EÜR an falschem Ort eingetragen ???

    Könnt Ihr erkennen was ich falsch gemacht habe?
    Zuletzt geändert von Verfahrensbeistand; 03.03.2022, 17:44.

    #2
    ... Hier auch noch mal das entsprechende Schreiben vom FA.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    Kommentar


      #3
      Nachdem es um 2020 geht, verschiebe ich das Thema zunächst mal in das richtige Unterforum, ElsterFormular passt für 2020 nämlich nicht mehr.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ist diese Erstattung für frühere Jahre denn bei den Voranmeldungen für 2020 verrechnet worden oder hat das Finanzamt den Erstattungsbetrag

        einfach außerhalb der Voranmeldungen überwiesen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nein, dieser Betrag wurde nicht bei den Ust.-Voranmeldungen verrechnet bzw. in irgend einer Form berücksichtigt, sondern außerhalb der Voranmeldung (Ust. Rückzahlung für die Jahre 2015-2019) überwiesen!

          Kommentar


            #6
            ... sondern außerhalb der Voranmeldung (für die Jahre 2015-2019) überwiesen!
            Dann teile ich deine Auffassung, dass das aus deiner Sicht nicht in der Umsatzsteuererklärung zu erklären war.

            Nach dem Schreiben des Finanzamts wurde es aber bei den Voranmeldungen 2020 rechnerisch verarbeitet oder verstehe ich das falsch ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Nach dem Schreiben des Finanzamts wurde es aber bei den Voranmeldungen 2020 rechnerisch verarbeitet oder verstehe ich das falsch ?
              Das weiß ich ja eben nicht, ...Wo hätte denn die Rückzahlung denn in der EÜR eingetragen werden müssen?

              Kommentar


                #8
                Das weiß ich ja eben nicht, ...Wo hätte denn die Rückzahlung denn in der EÜR eingetragen werden müssen?
                Du siehst doch aus dem Schreiben des Finanzamts, um welchen Betrag es genau geht ? Was mich etwas irritiert, dass im Schreiben des

                Finanzamts von einer Abweichung bei den Umsatzsteuervorauszahlungen für den Besteuerungszeitraum 2020 die Rede ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank Charly....
                  Ich rufe morgen mal in der Fachabteilung beim FA an und melde mich an dieser Stelle noch mal.

                  Kommentar


                    #10
                    Ich rufe morgen mal in der Fachabteilung beim FA an ...
                    Das wird das Beste sein, die Abweichung beruht ja wohl auf den Besteuerungszeiträumen 2015 bis 2019.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      ... da ich in den vorangegangenen 5 Steuerjahren zuvor zu Unrecht Ust. gezahlt habe.
                      Wie muss man das verstehen?
                      Umsatzsteuer ist doch ein durchlaufender Posten, wenn du sie in Rechnung gestellt hast dann musst du sie auch an das Finanzamt abführen (selbst wenn du beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, oder grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig bist - etwa als Arzt etc.).

                      Und die Abweichung der Voranmeldungen zu der Erklärung kann ich auch nicht nachvollziehen. Du erstellst doch beides, und es sollte natürlich weitgehend identisch sein.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Manchmal wird was rückwirkend als steuerfrei behandelt. So war es z. B. bei den Berufsbetreuern. Da die USt ja stets unter VDN ist, konnten da noch viele Jahre geändert werden. Gesondert ausgewiesen wurde auch nicht, da Abrechnungen direkt durch die Gerichte erfolgen. S. a. Name des TE.

                        Den Brief schickt ein Computer raus. Wenn der Fall so ist, wie von mir vermutet, wurden steuerpflichtige Umsätze in Voranmeldungen erklärt, die jetzt mit der Jahreserklärung steurfrei behandelt werden.Kurzer Anruf beim FA genügt.
                        Zuletzt geändert von Kloebi; 04.03.2022, 12:21.

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          Wenn der Fall so ist, wie von mir vermutet, wurden steuerpflichtige Umsätze in Voranmeldungen erklärt, die jetzt mit der Jahreserklärung steurfrei behandelt werden.
                          Natürlich. Dann erklärt sich das Ganze aber von selbst (Voranmeldung<>Erklärung, darf nicht sein).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X