Hallo zusammen,
als freiwillig Versicherter Selbstzahler in der GKV habe ich 2020 eine Vorleistung meiner Beiträge für das Jahr 2021 getätigt. Für 2021 habe ich nun meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand (weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, Zeile 45 ff.) angegeben. Bei der vorläufigen Steuerberechnung stelle ich jetzt allerdings fest dass die Summe der Beiträge nicht der angegebenen Höhe entspricht (1366€ angeben, in der Steuerberechnung werden 1190€ als übrige Vorsorgeaufwendungen ausgewiesen). Liegt hier ein Berechnungsfehler vor oder können die Beiträge laut Steuerrecht nur anteilig berücksichtigt werden?
als freiwillig Versicherter Selbstzahler in der GKV habe ich 2020 eine Vorleistung meiner Beiträge für das Jahr 2021 getätigt. Für 2021 habe ich nun meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand (weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, Zeile 45 ff.) angegeben. Bei der vorläufigen Steuerberechnung stelle ich jetzt allerdings fest dass die Summe der Beiträge nicht der angegebenen Höhe entspricht (1366€ angeben, in der Steuerberechnung werden 1190€ als übrige Vorsorgeaufwendungen ausgewiesen). Liegt hier ein Berechnungsfehler vor oder können die Beiträge laut Steuerrecht nur anteilig berücksichtigt werden?
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