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Berücksichtigung sonstige Vorsorgeaufwendungen unterhalb 1900/2800€ Grenze

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    Berücksichtigung sonstige Vorsorgeaufwendungen unterhalb 1900/2800€ Grenze

    Hallo zusammen,

    als freiwillig Versicherter Selbstzahler in der GKV habe ich 2020 eine Vorleistung meiner Beiträge für das Jahr 2021 getätigt. Für 2021 habe ich nun meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand (weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, Zeile 45 ff.) angegeben. Bei der vorläufigen Steuerberechnung stelle ich jetzt allerdings fest dass die Summe der Beiträge nicht der angegebenen Höhe entspricht (1366€ angeben, in der Steuerberechnung werden 1190€ als übrige Vorsorgeaufwendungen ausgewiesen). Liegt hier ein Berechnungsfehler vor oder können die Beiträge laut Steuerrecht nur anteilig berücksichtigt werden?

    #2
    Bist du Arbeitnehmer oder Unternehmer ?

    Wenn insgesamt, also mit Pflegeversicherung und eventuell doch 2021 noch geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen 1.900,00 bzw. 2,800,00 €

    erreicht werden, ist Schluss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bin Arbeitnehmer. Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung habe ich in 2021 nicht geleistet und auch nichts angegeben. Wenn ich spaßeshalber einen höheren Betrag bei meinen sonstigen Vorsorgeaufwendungen eintrage dann steigt auch der in der Berechnung dargestellte. Die Grenze ist also definitiv nicht gerissen.

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        #4
        Hast da dann 2021 auch keinerlei Arbeitgeberzuschüsse erhalten ? Die würden natürlich abgezogen. Steuerrechtlich gibt es eigentlich keine Kürzungen.

        unterhalb der 1.900,00 €. Ob ein Berechnungsfehler vorliegt, müsste ich erst mal testen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Doch aber die werden auf das zu versteuerte Einkommen mit drauf gerechnet. In der Berechnung erst weiter unten. Eine Verrechnung mit den angeben Beiträgen erfolgt also nicht direkt.

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            #6
            Eine Verrechnung mit den angeben Beiträgen erfolgt also nicht direkt.
            Du hast grundsätzlich recht. Ich muss das doch mal nachstellen, um herauszubekommen, warum das so ist.

            Die Differenz beträgt nach deinen Angaben 176,00 € ? Wie hoch waren denn die AG-Zuschüsse zur KV und PV tatsächlich ?

            Nicht, dass es dort ebenfalls eine Differenz von 176,00 € gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich glaube ich habs: Die 176 Euro ist der Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG. Der wird von den AG-Zuschüssen abgerechnet. Dann stimmts wieder

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                #8
                Die 176 Euro ist der Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG.
                An den habe ich auch gedacht, darum habe ich ja nach den tatsächlichen AG-Zuschüssen zur KV gefragt.

                Also kann ich mir das mit dem Nachstellen sparen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Jap. Trotzdem Danke für deine Zeit

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