Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Steuerberechnung bei negativen Vorsorgeaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Keine Steuerberechnung bei negativen Vorsorgeaufwendungen

    Laut Bescheiddaten sind die Vorsorgeaufwendungen (aufgrund eines etwas komplexeren Grundsituation) eines Ehepartners negativ. Das führt dazu, dass die Plausibiltätsprüfung zwar meldet, dass keine Fehler vorhanden sind, die Steuerberechnung aber nicht erfolgen kann. Untenstehende Fehlermeldung wird in das ausgenerierte PDF geschrieben. Dies scheint mir ein Bug in der Software zu sein.

    Kann irgendjemand helfen? Wenn ich die negativen Einträge aus den importierten Bescheiddaten lösche, funktioniert die Berechnung, dafür sind die Angaben dann halt falsch.

    Berechnung für 2021 über Einkommensteuer

    ABW Abbruch-Hinweise

    Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 ESTG erklärt.
    Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind.

    DHW Dokumentations-Hinweise

    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.
    Zuletzt geändert von knupsalot; 09.03.2022, 16:46.

    #2
    Das wird diffizil. Das Problem ist, dass das tw. zu Änderungen von Vorjahresbescheiden führen wird, weswegen Mein Elster und natürlich auch das Einkommensteuerprogramm die Negativbeiträge teilweise nicht akzeptieren darf. M.E. kannst Du versuchen bei den Basisbeiträgen zur KV/PV die Negativbeiträge einzutragen und bei den anderen jeweils Null. Dann würde ich an Deiner Stelle im Hauptbogen "sonstige Angaben" machen, auf den Sachverhalt und § 10 Abs. 4b EStG hinweisen und die "richtigen" Beträge dort nennen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Dies scheint mir ein Bug in der Software zu sein.
      Das kann man so sehen, ändert aber nichts daran, dass die unverbindliche Steuerberechnung von Mein ELSTER seit jeher bei bestimmten seltenen

      Konstellationen nicht funktioniert, weil diese Fälle nicht programmiert sind. Das betrifft nicht nur negative Vorsorgeaufwendungen, ich habe das auch

      schon bei ermäßigt zu versteuernden Veräußerungsgewinnen erlebt, wenn gleichzeitig eine Ermäßigung wegen Belastung mit Erbschaftsteuer nach

      § 35b EStG beantragt wurde. Solche Unzulänglichkeiten werden auch nicht behoben, damit muss man sich wohl oder übel abfinden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Antworten!
        Kann ich denn dann einfach in der Erklärung die negativen Werte auf 0 setzen, da dem Finazamt für die tatsächliche Steuererklärung die korrekten Werte ja vorliegen um zumindest ein halbwegs akkurate Vorabschätzung zu erhalten?

        Kommentar


          #5
          Kann ich denn dann einfach in der Erklärung die negativen Werte auf 0 setzen,
          Nein, in der Erklärung selbst solltest du nichts ändern. Lösche die negativen Wert für Zwecke der Steuerberechnung vorübergehend aus dem Entwurf.

          Das in der Steuerberechnung angezeigte zu versteuernde Einkommen erhöhst du dann extern um die negativen Vorsorgeaufwendungen.

          Die richtige Einkommensteuer kannst du dann hier berechnen lassen: https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml

          Man kann es auch in der Webanwendung abbilden, indem man dort Einkünfte entsprechend erhöht, aber die Werte darf man nicht speichern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X