Moin
Zugegeben, für 2020 habe ich ein ganz klein wenig getrödelt *flöt* und bekam eine Aufforderung zur Abgabe mit Zwangsgeldandrohung, die ich dann natürlich angesichts dieser Drohung umgehend und vor allem fristgemäß durch Übertragung von Ust, Est und 2x EÜR in Mein Elster per Zertifikat erledigt habe. (Paar Tage später dann schon 2021! Wenn ich schon mal dabei bin ... ;-) )
Trotzdem trudelte heute ein Zwangsgeldfestsetzungsbescheid wegen angeblicher fehlender "EÜR" ein.
Da mein Drucker gerade out of order ist, bin ich eben auf die Idee gekommen, in Mein Elster nachzuschauen, ob man auf diesem Wege Einspruch einlegen kann.
Auf schnellen Blick ja incl. Option für Anlagen (=Bestätigungen und Übertragungsprotokolle wohl in dem Falle), auch wenn "Zwangsgeld" nicht in der Auswahl erscheint, da nimmt man dann wohl "keine Angabe"?
Frage vorsichtshalber dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Weg ein rechtssicherer Einspruch ist? In der Rechtsbehelfsbelehrung ist "elektronisch" aufgeführt, da wird dann wohl via Elster gemeint sein?
Welche der beiden EÜR fehlen soll oder sonst nicht korrekt sein soll, geht aus dem Teil nicht hervor, In allen PDFs stehen beide drin mit richtigem Jahr etc. ...
Zugegeben, für 2020 habe ich ein ganz klein wenig getrödelt *flöt* und bekam eine Aufforderung zur Abgabe mit Zwangsgeldandrohung, die ich dann natürlich angesichts dieser Drohung umgehend und vor allem fristgemäß durch Übertragung von Ust, Est und 2x EÜR in Mein Elster per Zertifikat erledigt habe. (Paar Tage später dann schon 2021! Wenn ich schon mal dabei bin ... ;-) )
Trotzdem trudelte heute ein Zwangsgeldfestsetzungsbescheid wegen angeblicher fehlender "EÜR" ein.
Da mein Drucker gerade out of order ist, bin ich eben auf die Idee gekommen, in Mein Elster nachzuschauen, ob man auf diesem Wege Einspruch einlegen kann.
Auf schnellen Blick ja incl. Option für Anlagen (=Bestätigungen und Übertragungsprotokolle wohl in dem Falle), auch wenn "Zwangsgeld" nicht in der Auswahl erscheint, da nimmt man dann wohl "keine Angabe"?
Frage vorsichtshalber dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Weg ein rechtssicherer Einspruch ist? In der Rechtsbehelfsbelehrung ist "elektronisch" aufgeführt, da wird dann wohl via Elster gemeint sein?
Welche der beiden EÜR fehlen soll oder sonst nicht korrekt sein soll, geht aus dem Teil nicht hervor, In allen PDFs stehen beide drin mit richtigem Jahr etc. ...
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