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Einspruch Zwangsgeld

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    Einspruch Zwangsgeld

    Moin

    Zugegeben, für 2020 habe ich ein ganz klein wenig getrödelt *flöt* und bekam eine Aufforderung zur Abgabe mit Zwangsgeldandrohung, die ich dann natürlich angesichts dieser Drohung umgehend und vor allem fristgemäß durch Übertragung von Ust, Est und 2x EÜR in Mein Elster per Zertifikat erledigt habe. (Paar Tage später dann schon 2021! Wenn ich schon mal dabei bin ... ;-) )
    Trotzdem trudelte heute ein Zwangsgeldfestsetzungsbescheid wegen angeblicher fehlender "EÜR" ein.

    Da mein Drucker gerade out of order ist, bin ich eben auf die Idee gekommen, in Mein Elster nachzuschauen, ob man auf diesem Wege Einspruch einlegen kann.
    Auf schnellen Blick ja incl. Option für Anlagen (=Bestätigungen und Übertragungsprotokolle wohl in dem Falle), auch wenn "Zwangsgeld" nicht in der Auswahl erscheint, da nimmt man dann wohl "keine Angabe"?

    Frage vorsichtshalber dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Weg ein rechtssicherer Einspruch ist? In der Rechtsbehelfsbelehrung ist "elektronisch" aufgeführt, da wird dann wohl via Elster gemeint sein?

    Welche der beiden EÜR fehlen soll oder sonst nicht korrekt sein soll, geht aus dem Teil nicht hervor, In allen PDFs stehen beide drin mit richtigem Jahr etc. ...

    #2
    Zitat von Mueck62 Beitrag anzeigen
    .....
    Frage vorsichtshalber dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Weg ein rechtssicherer Einspruch ist? In der Rechtsbehelfsbelehrung ist "elektronisch" aufgeführt, da wird dann wohl via Elster gemeint sein?.....
    Hallo Mueck62,
    das kannst du so machen.

    Tschüß

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      #3
      Wenn du zwei EÜRs einreichen musst, dann hast du auch für jede eine extra Steuernummer. Die fehlende EÜR lässt sich dann aus der Steuernummer ermitteln unter welcher du die Zwangsgeldfestsetzung erhalten hast.

      Meine Theorie: du hast beide EÜRs unter der selben Steuernummer eingereicht und es wurde bislnag vom FA nicht bemerkt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Meine Theorie: du hast beide EÜRs unter der selben Steuernummer eingereicht und es wurde bislnag vom FA nicht bemerkt.
        Mir ist nur eine Steuernummer bekannt, ich wüsste auch nicht, wie man da mit zwei Nummern arbeiten sollte, schließlich gehört die eine EÜR zur Anlage G und die andere zur Anlage S der selben Est-Erklärung ... Und in der Ust-Erklärung stecken auch beide drin ... Aber ich werde es vermutlich/hoffentlich bald erfahren, wo's klemmt ... ;-)

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          #5
          Die EÜR ist in Elster eine eigene Erklärung, und Du kannst dort auch die Steuernummer individuell angeben. Hast Du denn mal die Steuernummer auf der Zwangsgeldfestsetzung verglichen mit der Steuernummer, unter der Du die EÜRs abgegeben hast?

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            #6
            Zitat von Mueck62 Beitrag anzeigen
            Mir ist nur eine Steuernummer bekannt\entfallen/,
            Habe da mal was korrigiert ... *flöt*

            Eigentlich hätte mir das Schreiben von Januar 2019 noch gut bekannt sein müssen, weil ich eine Steuernummer erhielt für eine angebliche Tätigkeit, die ich nie gemacht habe/machen werde, die weder zu dem der Anlage G, noch der Anlage S passte, und erst mal nachfragen musste, was die da meinten.

            Aber in der Tat hat das das FA selbst auch nicht interessiert, dass ich die EÜRs für 2018 und 2019 danach noch mit falscher Nummer abgab. Muss also mit Schrecken feststellen, dass die Halbwertszeit des Gedächtnisses auf weniger als 1/2 Jahr gesunken ist, kennt jemand ein Mittel gegen ... äh ... gegen was suche ich noch?

            Wie repariert man das nun?
            Übertragene Bescheide nachträglich ändern geht ja offenbar nicht, wenn ich das richtig sehe ...
            Korrekturmeldungen finde ich bei den Formularen auch nicht ...
            Oder bitte ich einfach im Einspruch um Korrektur für 2020 (und natürlich auch 2021)?

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              #7
              Ruf doch mal an. Deine übermittelten EÜRs müssten dem FA ja vorliegen und die falsch zugeordnete kann dort auf die richtige Steuernummer verschoben werden.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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