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Einkommensteuer 2021 - Energetische Maßnahmen aus 2020 werden nicht berücksichtigt

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    Einkommensteuer 2021 - Energetische Maßnahmen aus 2020 werden nicht berücksichtigt

    Guten Tag,

    es geht um die Anlage Energetische Maßnahmen bei der Einkommensteuererklärung.

    Ich habe anerkannte Energetische Sanierungen von 2020, die ich bei Kennzahl 317 eingetragen habe.
    In der Steuerberechnung werden die Aufwendungen aus 2020 allerdings nicht aufgeführt, sondern nur die neue Maßnahme aus 2021.

    Handelt es sich um einen Fehler in der Software oder sind irgendwo weitere Angaben zu machen?


    Ich habe 2020 die Steuererklärung nicht über ELSTER gemacht, kann es vielleicht daran liegen?

    Besten Dank für die Hilfe.

    #2
    Es gab zumindest bisher noch Fehler in der Steuerberechnung (Einheitswertaktenzeichen), so dass die Steuerberechnung bei mir überhaupt nicht funktioniert hat:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten

    Wenn bei dir jetzt die Steuerberechnung für 2021 funktioniert, müsste sich da etwas getan haben. Ich werde das die nächsten Tage mal testen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      haben Sie es schon ausprobieren können, ob es bei Ihnen funktioniert?

      Haben hier im Forum noch andere das selbe Problem oder funktioniert es bei jemand korrekt?

      Kommentar


        #4
        Wenn ich nur Maßnahmen aus 2020 eintrage, erscheint unverändert der Abbruchhinweis wegen des angeblich fehlenden Einheitswertaktenzeichen,

        es erfolgt überhaupt keine Steuerberechnung. Wenn ich zusätzlich Maßnahmen aus 2021 erfasse, erfolgt eine Steuerberechnung, die aber nur die

        Steuerermäßigung für 2021 beinhaltet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es wurde wohl etwas verändert.
          Inzwischen ist bei mir gar keine Steuerberechnung mehr möglich.
          Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07983 kein Erläuterungstext gefunden werden.
          Ist das bei Ihnen auch so Charlie24?

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