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Kinderfreibetrag bei Est Berechnung nicht angezeigt/angewendet

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    Kinderfreibetrag bei Est Berechnung nicht angezeigt/angewendet

    Hallo,

    mich wundert, dass bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung in Elster der Kinderfreibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht angezeigt/angewendet wird,
    bei der Berechnung des SoliZuschlages dagegen schon.

    Habe ich etwas vergessen/verkehrt gemacht?

    VG

    #2
    Zitat von Melone Beitrag anzeigen
    mich wundert, dass bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung in Elster der Kinderfreibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht angezeigt/angewendet wird,
    bei der Berechnung des SoliZuschlages dagegen schon.
    ​​​​​​
    Bei Kirchensteuer und Soli wird der Freibetrag immer berücksichtigt, bei der ESt nur, wenn er günstiger ist als das Kindergeld inkl. Corona-Zuschlag

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      #3
      Komisch ist nur, dass der identische Datensatz bei der Steuerberechnung in WISO einen Kinderfreibetrag für die Est herausbringt, bei Elster dagegen nicht.

      Und in meinem Steuerbescheid für 2020 findet sich der Kinder-FB, und mein Einkommen hat sich von 2020 zu 2021 nur minimal geändert.

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        #4
        Zitat von Melone Beitrag anzeigen
        Komisch ist nur, dass der identische Datensatz bei der Steuerberechnung in WISO einen Kinderfreibetrag für die Est herausbringt, bei Elster dagegen nicht.
        Und kommt Wiso ohne Freibetrag auf dasselbe zvE?

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          #5
          bei der Berechnung des SoliZuschlages dagegen schon.
          War der angezeigte Freibetrag beim Soli denn aktuell ? 8.388,00 € bzw. die Hälfte bei Einzelveranlagung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Und kommt Wiso ohne Freibetrag auf dasselbe zvE?
            Nein. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer und damit auch die Steuerschuld.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              War der angezeigte Freibetrag beim Soli denn aktuell ? 8.388,00 € bzw. die Hälfte bei Einzelveranlagung.
              Elster zeigt beim SoliZu 4.194 EUR an.
              WISO zeigt 4.194 EUR bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und bei der Ermittlung des SoliZu an.

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                #8
                Elster zeigt beim SoliZu 4.194 EUR an.
                Was ja der Hälfte entspricht und insoweit aktuell ist. Wer 2021 noch Soli zahlen muss, bei dem sollte eigentlich auch die Günstigerprüfung positiv ausfallen,

                im Kopf habe ich das aber jetzt nicht. Den halben Kindergeldanspruch für 2021 hast du mit 1.389,00 € angegeben ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Melone Beitrag anzeigen

                  Nein. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer und damit auch die Steuerschuld.
                  Ich wiederhole: kommt Wiso ohne Freibetrag auf dasselbe zvE? Ein niedrigeres zvE vor Günstigerprüfung verringert die Chance, dass der Freibetrag günstiger ist.

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                    #10
                    Das wurde beantwortet:

                    Zitat von Melone Beitrag anzeigen
                    Nein. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer und damit auch die Steuerschuld.
                    Es wurden also irgendwo in den Steuererklärungen verschiedene Angaben gemacht.

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                      #11
                      Bist Du ggf. so ein Spezialfall, bei dem der halbe Kinderfreibetrag auf Dich übertragen wurde wegen Nicht-Unterhaltsleistung des anderen Elternteils ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Was ja der Hälfte entspricht und insoweit aktuell ist. Wer 2021 noch Soli zahlen muss, bei dem sollte eigentlich auch die Günstigerprüfung positiv ausfallen,

                        im Kopf habe ich das aber jetzt nicht. Den halben Kindergeldanspruch für 2021 hast du mit 1.389,00 € angegeben ?
                        Ich bekomme das volle Kindergeld und teile mir den Kinder-Fb mit meiner Ex-Frau.

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                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Das wurde beantwortet:



                          Es wurden also irgendwo in den Steuererklärungen verschiedene Angaben gemacht.
                          Sorry, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Die "Ausgangsgröße" für das Einkommen vor Anwendung der FB ist bei beiden Programmen gleich groß. Bei WISO kommt für die Berechnung der Est-Schuld dann der Kinder-FB (4.194 EUR) zur Anwendung, bei Elster nicht.

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                            #14
                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Bist Du ggf. so ein Spezialfall, bei dem der halbe Kinderfreibetrag auf Dich übertragen wurde wegen Nicht-Unterhaltsleistung des anderen Elternteils ?
                            Oder anders herum. Ich bekomme das volle Kindergeld und teile mir mit meiner Ex-Frau den Kinder-FB.

                            Was ich halt nicht verstehe, ist der Fakt, dass es in Elster für 2020 mit dem Kinder-FB problemlos geklappt hat.

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                              #15
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen

                              Ich wiederhole: kommt Wiso ohne Freibetrag auf dasselbe zvE? Ein niedrigeres zvE vor Günstigerprüfung verringert die Chance, dass der Freibetrag günstiger ist.
                              Sorry, habe Deine Frage nicht richtig verstanden.

                              Und nein, WISO kommt vor Anwendung der FB auf die gleiche "Ausgangsgröße" für das Einkommen wie Elster.

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