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Anlage N Daten der Lohnsteuerbescheinigung

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    Anlage N Daten der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas irritiert, da in der Anlage N unter dem Punkt "Angaben zum Arbeitslohn" nicht die gleichen Zeilen analog der Lohnsteuerbescheinigung abgefragt werden.

    Beispielsweise ist der Bruttolohn im Elster die Zeile 6 und in der Lohnsteuerbescheinigung die Zeile 3.

    Auch werden nicht alle Angaben der Lohnsteuerbescheinung abgefragt, wie es früher der Fall war. Ist das so gewollt und alles korrekt?

    #2
    Zitat von Gabriel2018 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin etwas irritiert, da in der Anlage N unter dem Punkt "Angaben zum Arbeitslohn" nicht die gleichen Zeilen analog der Lohnsteuerbescheinigung abgefragt werden.

    Beispielsweise ist der Bruttolohn im Elster die Zeile 6 und in der Lohnsteuerbescheinigung die Zeile 3.

    Auch werden nicht alle Angaben der Lohnsteuerbescheinung abgefragt, wie es früher der Fall war. Ist das so gewollt und alles korrekt?
    Hallo,

    welche Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden nicht abgefragt?
    Bei Mein Elster ist der Aufbau nicht analog der Lohnsteuerbescheinigung.
    Bei Elsterformular war es so. ElsterFormular war letztmals für 2019 nutzbar
    Gruß FIGUL

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      #3
      welche Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden nicht abgefragt?
      Das weißt du doch, was soll die Frage ?

      Auch werden nicht alle Angaben der Lohnsteuerbescheinung abgefragt, wie es früher der Fall war. Ist das so gewollt und alles korrekt?
      Was nicht in die Anlage N gehört, musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Was nicht in die Anlage N gehört, musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen.
        Ahh jetzt gesehen. Vielen Dank. Bin begeistert über euer Wissen und die schnellen Antworten. Danke!!!

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das weißt du doch, was soll die Frage ?


          Was nicht in die Anlage N gehört, musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen.
          Hallo,

          woher soll ich wissen, was der TE damit meit.
          Er könnte z.Bsp auch Punkt 28 der LstBesch gemeint haben oder er ist auf dem Bau beschäftigt und meint Winterbauumlage.
          Weisst du , was auf seiner Lstbesch. steht?
          Gruß FIGUL

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