Hallo zusammen,
ich bin etwas irritiert, da in der Anlage N unter dem Punkt "Angaben zum Arbeitslohn" nicht die gleichen Zeilen analog der Lohnsteuerbescheinigung abgefragt werden.
Beispielsweise ist der Bruttolohn im Elster die Zeile 6 und in der Lohnsteuerbescheinigung die Zeile 3.
Auch werden nicht alle Angaben der Lohnsteuerbescheinung abgefragt, wie es früher der Fall war. Ist das so gewollt und alles korrekt?
ich bin etwas irritiert, da in der Anlage N unter dem Punkt "Angaben zum Arbeitslohn" nicht die gleichen Zeilen analog der Lohnsteuerbescheinigung abgefragt werden.
Beispielsweise ist der Bruttolohn im Elster die Zeile 6 und in der Lohnsteuerbescheinigung die Zeile 3.
Auch werden nicht alle Angaben der Lohnsteuerbescheinung abgefragt, wie es früher der Fall war. Ist das so gewollt und alles korrekt?
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