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Steuerberechnung geht nicht / Belege anhängen funktioniert nicht

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    Steuerberechnung geht nicht / Belege anhängen funktioniert nicht

    Hallo an alle,

    ich verzweifle dieses mal an Elster.
    Wir haben dieses mal verschiedene neue Situationen.
    Wir sind beide Beamte und zusammenveranlagt (nicht neu).
    Neu ist:
    -Kind bekommen
    -Kind ist schwerbehindert und hat Pflegegrad 2
    -Mein Mann ist in Elternzeit
    -Gewinne auf Kryptowährung

    Folgende Fehlermeldung wird bei der Steuerberechnung angezeigt:

    AHW Abbruch-Hinweise

    Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt. Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten.

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise

    Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht. Bitte vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung.



    Ich habe die Anlage KAP ausgefüllt wie letztes Jahr. Und habe diese Fehlermeldung. Ich hab alles mögliche versucht, sie zu verändern. Es bleibt bei der Meldung. Mein Mann hat übrigens nur 2ct und ich 4 ct geltend zu machen. Außer die Kryptowährung, die wir aber vollumfänglich in der Anlage SO geltend gemacht haben. Von Blockit (Blattform Krypto) haben wir die vorausgefüllten Steueranlagen KAP und SO "beispielhaft ausgefüllt" zur Verfügung bekommen und so übertragen.
    Was kann jetzt noch falsch sein.


    Ich weiß absolut nicht, was der EHW Hinweis ist. Wir sind Beamte und haben keine Rentenversicherungspflicht. Wieso soll ich das und wenn wo ausfüllen?
    Bzw sind die von der Pflegekasse für den Pflegegrad meines Sohnes gezahlten Beiträge zur Rente irgendwo einzutragen?


    Belege:
    Außerdem wurde ich bei der Behinderung und des Pflegegrades aufgefordert die Belege ans Finanzamt zu senden. Aber wenn ich angebe, dass ich Belege mitsenden will, erklärt das System, dass seit 20XX das nicht mehr erforderlich ist und ich nur dann weiter klicken kann, wenn ich den Haken herausnehme.

    Was bitte will dieses System von mir?

    Hoffe auf Antworten. Gerne schicke ich Bilder der einzelnen Eintragugen.

    #2
    Wozu soll die Anlage KAP denn gut sein, wenn ihr doch nur Spekulationsgewinne (Anlage SO) versteuern müsst ?

    Die Anlage KAP ist nur bei bestimmten Konstellationen, wie z. B. Kapitalerträge bei ausländischen Banken, falsche Verteilung des Sparer-Pauschbetrages,

    Günstigerprüfung bei geringem Einkommen etc. auszufüllen, zumeist ist sie überflüssig: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Wenn ihr beide Beamte seid, dann müsst ihr in der Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 8 die Zeile 52 ankreuzen und in Zeile 55 jeweils Ja auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nachtrag: Belege kannst du nur parallel zur Erklärung übermitteln, nicht zusammen mit der Erklärung. Den Hinweis auf die Belegvorhaltepflicht kannst du ignorieren.

      https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        danke für den Hinweis. Ich habe mir den Link durchgelesen und die Anlage KAP daraufhin gelöscht. Ich war mir nicht sicher ob man die ausfüllen muss, wenn man Kryptogewinne hat.

        Die Berechnung selbst danach hat funktioniert.

        Die Einträge zum Beamtentum hat noch gefehlt, war aber für die Berechnung wohl nicht relevant.

        Was jetzt in der Gesamtaufstellung der Berechnung fehlt ist die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale von 4500 Euro, die wir geltend machen können und ich meine auch eingegeben haben.

        Wie kann ich das noch sehen?

        Und wie versende ich dann die Belege?

        Danke für die schnelle Hilfe

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          #5
          Was jetzt in der Gesamtaufstellung der Berechnung fehlt ist die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale von 4500 Euro, die wir geltend machen können und ich meine auch eingegeben haben.
          Die Berechnung funktioniert in dem Punkt bisher nicht: https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten

          Und wie versende ich dann die Belege?
          Das Formular Belegnachreichung habe ich dir verlinkt. Als Anhänge sind nur PDF-Dateien erlaubt, du musst deine Belege als PDF einscannen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ist die Berechnung dann überhaupt richtig oder geht das nachher noch in die Berechnung ein?

            Da ich dass das erste Mal eingegeben haben, würde ich gerne wissen, wie man die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale richtig eingegeben habe?

            Kommentar


              #7
              Die Vorausberechnung ist natürlich nicht richtig. Wenn du wissen willst, ob und wie sich die Fahrtkostenpauschale überhaupt auswirkt,

              müsstest du sie testweise in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen erfassen. Ob bzw. welche Pauschale euch zusteht, ist in

              § 33 EStG geregelt. Da müssen ja bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

              Richtig ist in eurem Fall die Erfassung in der Anlage Kind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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