Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr neben meinem Angestelltenverhältnis einen einmaligen Werkvertrag für 4.800€ gehabt. Soweit ich hier recherchiert habe, trage ich die Einnahmen in der Anlage SO ein. Wie sieht es mit der Höhe der Werbungskosten aus, die ich dort maximal ansetzen darf? Gibt es da auch eine Pauschale? DANKE.
ich habe letztes Jahr neben meinem Angestelltenverhältnis einen einmaligen Werkvertrag für 4.800€ gehabt. Soweit ich hier recherchiert habe, trage ich die Einnahmen in der Anlage SO ein. Wie sieht es mit der Höhe der Werbungskosten aus, die ich dort maximal ansetzen darf? Gibt es da auch eine Pauschale? DANKE.
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