Hallo zusammen,
ich habe eine ganz kurze Frage zu meiner bevorstehenden Steuererklräung für das vergangene Jahr 2021, welches ich mit Elster vornehmen werde.
Ich habe im Oktober 2021 eine neue Arbeit begonnen, sprich:
1.1.21 - 30.09.21: Arbeitgeber X
1.10.21 - 31.12.21: Arbeitgeber Y (und da bin ich natürlich immer noch)
D.h. ich habe 2 Dokumente über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Vom Arbeitgeber X und von meinem neuen Arbeitgeber Y.
Für meine Steuererklärung für das Jahr 2021 addiere ich nun alle Posten dieser beiden Dokumente und pflege sie dann in die entsprechenden Zeilen der Elster-Bögen ein?
Ein weitere wichtiger Punkt ist mir zum Thema Spenden gekommen. Viele aus meinem Freundeskreis geben an, dass sie bis 200€ im Elsterbogen geltend machen, ohne hierfür einen Nachweis einzubringen. Habt Ihr hier Meinungen und Erfahrungen dazu? Zählen die Spenden zum Werbungskostenpauschbetrag?
Ich danke euch shconmal im Voraus!
VG
ich habe eine ganz kurze Frage zu meiner bevorstehenden Steuererklräung für das vergangene Jahr 2021, welches ich mit Elster vornehmen werde.
Ich habe im Oktober 2021 eine neue Arbeit begonnen, sprich:
1.1.21 - 30.09.21: Arbeitgeber X
1.10.21 - 31.12.21: Arbeitgeber Y (und da bin ich natürlich immer noch)
D.h. ich habe 2 Dokumente über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Vom Arbeitgeber X und von meinem neuen Arbeitgeber Y.
Für meine Steuererklärung für das Jahr 2021 addiere ich nun alle Posten dieser beiden Dokumente und pflege sie dann in die entsprechenden Zeilen der Elster-Bögen ein?
Ein weitere wichtiger Punkt ist mir zum Thema Spenden gekommen. Viele aus meinem Freundeskreis geben an, dass sie bis 200€ im Elsterbogen geltend machen, ohne hierfür einen Nachweis einzubringen. Habt Ihr hier Meinungen und Erfahrungen dazu? Zählen die Spenden zum Werbungskostenpauschbetrag?
Ich danke euch shconmal im Voraus!
VG
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