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Steuererklärung 2021: Arbeitergeberwechsel + Spenden

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    Steuererklärung 2021: Arbeitergeberwechsel + Spenden

    Hallo zusammen,

    ich habe eine ganz kurze Frage zu meiner bevorstehenden Steuererklräung für das vergangene Jahr 2021, welches ich mit Elster vornehmen werde.

    Ich habe im Oktober 2021 eine neue Arbeit begonnen, sprich:

    1.1.21 - 30.09.21: Arbeitgeber X

    1.10.21 - 31.12.21: Arbeitgeber Y (und da bin ich natürlich immer noch)

    D.h. ich habe 2 Dokumente über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Vom Arbeitgeber X und von meinem neuen Arbeitgeber Y.

    Für meine Steuererklärung für das Jahr 2021 addiere ich nun alle Posten dieser beiden Dokumente und pflege sie dann in die entsprechenden Zeilen der Elster-Bögen ein?

    Ein weitere wichtiger Punkt ist mir zum Thema Spenden gekommen. Viele aus meinem Freundeskreis geben an, dass sie bis 200€ im Elsterbogen geltend machen, ohne hierfür einen Nachweis einzubringen. Habt Ihr hier Meinungen und Erfahrungen dazu? Zählen die Spenden zum Werbungskostenpauschbetrag?

    Ich danke euch shconmal im Voraus!

    VG

    #2
    Für meine Steuererklärung für das Jahr 2021 addiere ich nun alle Posten dieser beiden Dokumente und pflege sie dann in die entsprechenden Zeilen der Elster-Bögen ein?
    In der Anlage N erfasst du die Lohnsteuerbescheinigungen getrennt, nur die Werte für die Anlage Vorsorgeaufwand müssen addiert werden.

    Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen, der macht das automatisch.

    Spenden sind Sonderausgaben und müssen auf Anforderung auch belegt werden können. Pauschalen gibt es da eigentlich nicht.

    Bis zu bestimmten Beträgen werden Kontoauszüge als Nachweis akzeptiert, bei höheren Spenden braucht man eine Spendenbescheinigung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In der Anlage N kann man mehrere LStB mit deren Angaben zum Lohn und Steuerabzug einzeln erfassen. Die Angaben, die in die Anlage Vorsorge kommen, muss man selber addieren.

      Oder man verwendet den Abruf von Bescheinigungen.

      Spenden sind Sonderausgaben. Abgesehen davon, dass bei Elster eh nur eine Vorhaltepflicht für Belege gilt, wird bei Spenden bis 200 Euro im allgemeinen bei Vorliegen eines Zahlungsnachweises wie Kontoauszug auf eine Zuwendungsbescheinigung verzichtet.

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