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Steuern von pauschal versteuerter Nebeneinkunft bis 410 Euro über Elster zurückholen?

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    Steuern von pauschal versteuerter Nebeneinkunft bis 410 Euro über Elster zurückholen?

    Ich hatte 2021 eine Haupttätigkeit (Steuerklasse 1) und eine einmalige Komparsen-Nebentätigkeit (Gage 126 Euro Brutto).
    Die Nebentätigkeit wurde vom AG "pauschal" versteuert, hier anteilig 38,11 Euro Lohnsteuer (+ zusätzlich Kirchensteuer) in Steuerklasse 6.

    Eine Dame vor Ort meinte, das sei kein Problem, man könne über den Jahresausgleich die bezahlten Steuern "zurückholen".
    Die Firma hat die Nebentätigkeit auch gemeldet, in Elster wurde diese dann ebenfalls automatisch in Steuerklasse 6 eingetragen.
    Nehme ich die Nebentätigkeit aus Elster komplett raus, erhöht sich die Rückerstattung in der Elster-Vorschau um ca. 13 Euro.
    Neben den bereits gezahlten Beträgen wird mir also nochmal was abgezogen - warum?

    Zu dem Thema finde ich nur das Thema "Härtefallausgleich": Nebeneinkünfte bis 410 Euro sind im Jahr steuerfrei.

    Ich verstehe das so, dass es eine Möglichkeit geben muss, dass bei einmalig 126 Euro Brutto-Gage, ich die gezahlten Steuern vollständig zurück bekomme und nicht noch weitere Nachzahlungen im Jahresausgleich zahlen muss, oder übersehe ich hier etwas?

    Leider finde ich wenig dazu, wenn die Nebeneinkuft bereits vorab pauschal versteuert wurde.
    Wie trägt man das in Elster richtig ein?

    Der Arbeitslohn in Steuerklasse 6 kanns ja nicht sein oder ("Anlage N - 2 - Angaben zum Arbeitslohn")?

    Ich habe mir auch schon die "Anlage S - 3 - Sonstiges" angeschaut.
    Wenn ich den Eintrag aus "Anlage N - 2 - Angaben zum Arbeitslohn" entferne, kann ich in Anlage S eine Nebentätigkeit hinterlegen, die dann "steuerfrei behandelt" wird. Das klappt dann soweit, dass nicht noch zusätzlich was abgezogen wird, wie die oben erwähnten 13 Euro. Die aber bereits pauschal gezahlten Steuern werden aber nicht erstattet.

    Wie macht man das richtig in Elster?
    Ist es überhaupt möglich, Steuern von pauschal versteuerter Nebeneinkunft bis 410 Euro über Elster zurückzuholen?
    Oder hat man einfach "Pech" gehabt, wenn bei sowas pauschal versteuert wird und man kriegt sowas nicht mehr zurück, trotz Härtefallausgleich-Regelung?
    Oder muss sowas dann der / die Bearbeiter*in vom Finanzamt nachträglich erkennen und korrigiert das dann händisch - wobei ich dachte, dass dort schon sehr viel automatisiert abläuft?

    Über jeglichen Tipp oder Hinweis wäre ich dankbar und schon mal vielen Dank im Voraus

    #2
    Ich glaube, da hast du Pech gehabt. Hätte man dir ein Honorar bezahlt, wäre es steuerfrei geblieben, aber es war ja Arbeitslohn.

    Lies mal § 46 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
      Ich habe den Absatz jetzt mehrmals gelesen. Meinst Du das:

      [..] von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist [..]
      Weil bei mir der Steuerabzug schon pauschal durch den AG stattgefunden hat, greift das mit den 401 Euro nicht mehr?
      Ist es das? Ansonsten habe ich es nicht verstanden ;-)

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        #4
        Ja, ich denke das meint er!

        Pauschaler Lohnsteuerabzug und Steuerklasse widersprechen sich. Die Lohnsteuer wurde wohl mit Steuerklasse 6 berechnet. Steuerjahresausgleich in diesem Sinn gibt's seit 30 Jahren nicht mehr. Jetzt heißt es stattdessen Einkommensteuererklärung.

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          #5
          Und wenn der Arbeitgeber es tatsächlich pauschal besteuert hätte, dann wäre das in die Einkommensteuererklärung nicht mehr reingekommen, denn es wäre die Steuerschuld des Arbeitgebers gewesen. Somit hättest Du auch nicht Dir "seine" Steuer wiederholen können.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Entschuldige mein "Wording" L. E. Fant, bin nicht so viel in der Steuerwelt unterwegs, als dass ich da sattelfest wäre. Ich hoffe Ihr habt trotzdem verstanden, was ich wollte :-)

            Mit "pauschal" meinte ich, dass es sich der AG hier wohl einfach gemacht hat und alle Komparsen in Steuerklasse 6 abgerechnet hat, ohne solche Fälle wie meinen zu berüchsichtigen. So wie es etwa hier beschrieben ist (https://steuererklaerung.de/ratgeber...bentaetigkeit/):

            Ihr Arbeitgeber führt in der Regel eine Pauschalsteuer an das Finanzamt ab. Deshalb müssen sie sich darum nicht mehr kümmern und das Einkommen nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

            Aber: Es gibt auch Arbeitgeber, die keine pauschale Steuer abführen. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Gute Arbeitgeber kann man daran erkennen, dass sie sich für die Variante entscheiden, die auch für den Arbeitnehmer am besten ist. Falls der Arbeitgeber keine Pauschalversteuerung anwendet, erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung und muss sein Einkommen selbst korrekt versteuern.
            Oder ist die "Pauschalsteuer" in dem Zitat nochmal eine andere Form als was bei mir mit der "automatischen" Steuerklasse 6?

            EDIT: okay, die Antwort von Picard777 kam zwischenzeitlich und präzisiert ein bisschen. Also "Pauschalsteuer" ist was anderes, als ich dachte. Trotzdem bleibts bei dem Problem, dass ich "einfach so" in Steuerklasse 6 besteuert wurde und damit bzgl. Steuern Pech hatte / habe, oder?
            Zuletzt geändert von StepphosenSteph; 28.03.2022, 19:40.

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              #7
              Trotzdem bleibts bei dem Problem, dass ich "einfach so" in Steuerklasse 6 besteuert wurde und damit bzgl. Steuern Pech hatte / habe, oder?
              Verboten ist das aber nicht. Die Entscheidung trifft letztlich der Arbeitgeber, ein pauschal versteuerter Minijob war offenbar nicht vereinbart.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                was noch nicht gesagt wurde: Du bist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

                Und dabei kommt es gerade bei kleinen Beträgen auf Steuerklasse 6 sogar zu Nachzahlungen (bei dir die 13 Euro). Der Grund ist, dass auch die Steuerklasse 6 eine Progression hat. Die fängt zwar bei Null an (nicht wie bei Steuerklasse 1 mit dem Grundfreibetrag), aber trotzdem bei einem sehr niedrigen Steuersatz (14% müssten es sein). Und wenn nun der persönliche Steuersatz (besser der Grenzsteuersatz) darüber liegt dann muss halt nachgezahlt werden.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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