Ich hatte 2021 eine Haupttätigkeit (Steuerklasse 1) und eine einmalige Komparsen-Nebentätigkeit (Gage 126 Euro Brutto).
Die Nebentätigkeit wurde vom AG "pauschal" versteuert, hier anteilig 38,11 Euro Lohnsteuer (+ zusätzlich Kirchensteuer) in Steuerklasse 6.
Eine Dame vor Ort meinte, das sei kein Problem, man könne über den Jahresausgleich die bezahlten Steuern "zurückholen".
Die Firma hat die Nebentätigkeit auch gemeldet, in Elster wurde diese dann ebenfalls automatisch in Steuerklasse 6 eingetragen.
Nehme ich die Nebentätigkeit aus Elster komplett raus, erhöht sich die Rückerstattung in der Elster-Vorschau um ca. 13 Euro.
Neben den bereits gezahlten Beträgen wird mir also nochmal was abgezogen - warum?
Zu dem Thema finde ich nur das Thema "Härtefallausgleich": Nebeneinkünfte bis 410 Euro sind im Jahr steuerfrei.
Ich verstehe das so, dass es eine Möglichkeit geben muss, dass bei einmalig 126 Euro Brutto-Gage, ich die gezahlten Steuern vollständig zurück bekomme und nicht noch weitere Nachzahlungen im Jahresausgleich zahlen muss, oder übersehe ich hier etwas?
Leider finde ich wenig dazu, wenn die Nebeneinkuft bereits vorab pauschal versteuert wurde.
Wie trägt man das in Elster richtig ein?
Der Arbeitslohn in Steuerklasse 6 kanns ja nicht sein oder ("Anlage N - 2 - Angaben zum Arbeitslohn")?
Ich habe mir auch schon die "Anlage S - 3 - Sonstiges" angeschaut.
Wenn ich den Eintrag aus "Anlage N - 2 - Angaben zum Arbeitslohn" entferne, kann ich in Anlage S eine Nebentätigkeit hinterlegen, die dann "steuerfrei behandelt" wird. Das klappt dann soweit, dass nicht noch zusätzlich was abgezogen wird, wie die oben erwähnten 13 Euro. Die aber bereits pauschal gezahlten Steuern werden aber nicht erstattet.
Wie macht man das richtig in Elster?
Ist es überhaupt möglich, Steuern von pauschal versteuerter Nebeneinkunft bis 410 Euro über Elster zurückzuholen?
Oder hat man einfach "Pech" gehabt, wenn bei sowas pauschal versteuert wird und man kriegt sowas nicht mehr zurück, trotz Härtefallausgleich-Regelung?
Oder muss sowas dann der / die Bearbeiter*in vom Finanzamt nachträglich erkennen und korrigiert das dann händisch - wobei ich dachte, dass dort schon sehr viel automatisiert abläuft?
Über jeglichen Tipp oder Hinweis wäre ich dankbar und schon mal vielen Dank im Voraus
Die Nebentätigkeit wurde vom AG "pauschal" versteuert, hier anteilig 38,11 Euro Lohnsteuer (+ zusätzlich Kirchensteuer) in Steuerklasse 6.
Eine Dame vor Ort meinte, das sei kein Problem, man könne über den Jahresausgleich die bezahlten Steuern "zurückholen".
Die Firma hat die Nebentätigkeit auch gemeldet, in Elster wurde diese dann ebenfalls automatisch in Steuerklasse 6 eingetragen.
Nehme ich die Nebentätigkeit aus Elster komplett raus, erhöht sich die Rückerstattung in der Elster-Vorschau um ca. 13 Euro.
Neben den bereits gezahlten Beträgen wird mir also nochmal was abgezogen - warum?
Zu dem Thema finde ich nur das Thema "Härtefallausgleich": Nebeneinkünfte bis 410 Euro sind im Jahr steuerfrei.
Ich verstehe das so, dass es eine Möglichkeit geben muss, dass bei einmalig 126 Euro Brutto-Gage, ich die gezahlten Steuern vollständig zurück bekomme und nicht noch weitere Nachzahlungen im Jahresausgleich zahlen muss, oder übersehe ich hier etwas?
Leider finde ich wenig dazu, wenn die Nebeneinkuft bereits vorab pauschal versteuert wurde.
Wie trägt man das in Elster richtig ein?
Der Arbeitslohn in Steuerklasse 6 kanns ja nicht sein oder ("Anlage N - 2 - Angaben zum Arbeitslohn")?
Ich habe mir auch schon die "Anlage S - 3 - Sonstiges" angeschaut.
Wenn ich den Eintrag aus "Anlage N - 2 - Angaben zum Arbeitslohn" entferne, kann ich in Anlage S eine Nebentätigkeit hinterlegen, die dann "steuerfrei behandelt" wird. Das klappt dann soweit, dass nicht noch zusätzlich was abgezogen wird, wie die oben erwähnten 13 Euro. Die aber bereits pauschal gezahlten Steuern werden aber nicht erstattet.
Wie macht man das richtig in Elster?
Ist es überhaupt möglich, Steuern von pauschal versteuerter Nebeneinkunft bis 410 Euro über Elster zurückzuholen?
Oder hat man einfach "Pech" gehabt, wenn bei sowas pauschal versteuert wird und man kriegt sowas nicht mehr zurück, trotz Härtefallausgleich-Regelung?
Oder muss sowas dann der / die Bearbeiter*in vom Finanzamt nachträglich erkennen und korrigiert das dann händisch - wobei ich dachte, dass dort schon sehr viel automatisiert abläuft?
Über jeglichen Tipp oder Hinweis wäre ich dankbar und schon mal vielen Dank im Voraus
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