Entschuldigen Sie, wenn dieses Thema schon einmal behandelt wurde, aber ich kann nichts finden. Ein kleiner Teil meines Einkommens als freiberuflicher Lehrer ist von der Umsatzsteuer befreit. In welchen Teil/Zeile der Umsatzsteuererklärung trage ich die Einkünfte ein, die von der Umsatzsteuer befreit sind? Oder muss ich nur den Betrag in die EÜR-Formular, Zeile 15, eintragen? Vielen Dank im Voraus.
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In welchen Teil/Zeile der Umsatzsteuererklärung trage ich die Einkünfte ein, die von der Umsatzsteuer befreit sind?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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