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Umsatzsteuerbefreite Beschäftigung

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    Umsatzsteuerbefreite Beschäftigung

    Entschuldigen Sie, wenn dieses Thema schon einmal behandelt wurde, aber ich kann nichts finden. Ein kleiner Teil meines Einkommens als freiberuflicher Lehrer ist von der Umsatzsteuer befreit. In welchen Teil/Zeile der Umsatzsteuererklärung trage ich die Einkünfte ein, die von der Umsatzsteuer befreit sind? Oder muss ich nur den Betrag in die EÜR-Formular, Zeile 15, eintragen? Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von Taxy Driver; 04.04.2022, 21:42.

    #2
    In welchen Teil/Zeile der Umsatzsteuererklärung trage ich die Einkünfte ein, die von der Umsatzsteuer befreit sind?
    Seite 5, Zeile 74 (Kennzahl 287) sollte passen. Die Nummer und den Buchstaben von § 4 UStG muss man ebenfalls angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie24

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