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Ust für PV Anlage, was muss wo eingetragen werden?

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    Ust für PV Anlage, was muss wo eingetragen werden?

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und bin mir auch nicht sicher ob das hier das richtige Unterforum ist.
    Ich mache das erste mal eine Ust. Erklärung für meine im April 2021 in Betrieb genommene PV Anlage (8,04kWp + 5,08 kW Speicher)

    Folgendes habe ich bisher ausgefüllt, und es macht mich stutzig, das am Ende eine dicke Nachzahlung dabei heraus kommt!

    Zeile 22 vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG)
    Zeile 38 285€ netto/ 54€ Steuer - verkaufter Strom an Netz
    Zeile 39 526€ netto (zu 25ct/kWh)/ 100€ Steuer - genutzter Strom aus PV und Speicher
    Zeile 60 Summe der USt. aus Zeile 38 & 39

    Zeile 92 muss da etwas eingetragen werden???

    Zeile 122 2812€ (die Steuer aus der Beschaffung der Anlage, diese wurde bereits erstattet)

    Zeile 168 44,65€ ist die Ust. welche ich aus den Voranmeldungen bereits an das FA abgeführt habe

    Zeile 169 da kommt dann folgendes bei heraus: -2702,56 die an das FA abgeführt werden müssen.


    Das kann doch nicht korrekt sein, oder? Habe ich irgendetwas vergessen?

    Was ich noch hätte wäre ein Wartungsvertrag inkl Versicherung und Haftpflicht mit 157,51€ inkl. Steuer. Muss das auch noch aufgeführt werden?


    Ich danke Euch schon im Voraus für ein schnelles Feedback!

    #2
    Zeile 168 44,65€ ist die Ust. welche ich aus den Voranmeldungen bereits an das FA abgeführt habe
    In Zeile 168 ist das Vorauszahlungssoll einzutragen. Siehe auch hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...ovoltaikanlage

    Warum schreibst du unter Allgemein und Projekt ? Womit erstellst du die Erklärung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24,

      Super vielen Dank, das war dann wohl mein Gedankenfehler.jetzt kommt da 109€ Nachzahlung bei heraus. Warum auch immer, aber ist schon plausible.

      Wo kann ich denn die 157€ aus dem Wartungsvertrag unterbringen?

      Unter welchem Forum war ich mir nicht sicher, bitte verschieben wenn möglich ‍♂️

      Mit Elster Online mach ich das ganze.

      Viele Grüße
      Christian

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        #4
        Wo kann ich denn die 157€ aus dem Wartungsvertrag unterbringen?
        Die darin enthaltene Umsatzsteuer musst du als Vorsteuer eintragen. Wenn das ein 2021 in Rechnung gestellter Betrag war, hätte der bereits

        in den Voranmeldungen 2021 erfasst gehört, wenn der Wartungsvertrag erst 2022 abgerechnet wurde, gehört das nicht zu 2021.

        Dein erstes Ergebnis war im Übrigen eine Erstattung, da stand ja ein Minuszeichen davor.

        Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Als wenn das Fa mit Geld geben würde

          Nee mal im Ernst, die Kohle für die Beschaffung hatte ich ja bereits bekommen, von daher war der hohe minus Betrag für mich nicht plausibel. Bin zwar was das angeht ein Laie, aber das fällt selbst mir auf

          Also kann ich diese 157€ nirgends mehr mit angeben?

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            #6
            Also kann ich diese 157€ nirgends mehr mit angeben?
            Doch, du kannst die darin enthaltene Vorsteuer auf Seite 11 in Zeile 122 mit erklären bzw. dazurechnen. Eine berichtigte Voranmeldung

            könntest du theoretisch ebenfalls einreichen, das macht aber wenig Sinn, nachdem du bereits die Erklärung erstellst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Chris980 Beitrag anzeigen
              kann ich diese 157€ nirgends mehr mit angeben?
              Charlie hat das doch ausführlich beantwortet. Wenn die Zahlung in 2022 war, dann gehört das nicht in die Erklärung für 2021

              Kommentar


                #8
                Hab ich verstanden, ist ne Zahlung aus September 2021.
                Die Frage war doch wo ich es eintrage, egal ob 2021 oder 2022

                Kommentar


                  #9
                  Die Frage war doch wo ich es eintrage, egal ob 2021 oder 2022
                  Die Zeilennummern können sich durchaus jedes Jahr ändern, deshalb sind Angaben zu Zeilennummern immer mit Vorsicht zu genießen.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 06.04.2022, 18:06.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Jetzt hab ich aber doch noch ne doofe Frage.
                    Wieso kommt eigentlich eine Nachzahlung dabei heraus? Ich habe doch die Steuern entsprechend den Voranmeldungen immer ans Fa abgeführt!
                    Das verstehe ich nicht!

                    Vielleicht könnt ihr mir dabei nochmal helfen oder eine Antwort geben!?

                    Viele Grüße
                    Christian

                    Kommentar


                      #11
                      Du gibst ein
                      • wie hoch Dein Umsatz war,
                      • wie hoch Deine Vorsteuern waren,
                      • wieviel Umsatzsteuer Du schon bezahlt bzw. bekommen hast.
                      Wenn sich dann eine Nachzahlung ergibt dann vergleichst Du einfach Deine Zahlen aus der Erklärung mit denen aus den Voranmeldungen. Das kann von uns hier keiner tun!

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                        #12
                        Ok danke für die Erklärung, Steuern in Deutschland werden für mich immer ein rotes Tuch bleiben :/

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                          #13
                          Wieso kommt eigentlich eine Nachzahlung dabei heraus? Ich habe doch die Steuern entsprechend den Voranmeldungen immer ans Fa abgeführt!
                          Das verstehe ich nicht!
                          Ich bin mir nicht sicher, dass du das richtig interpretierst. Ganz oben hattest du geschrieben:

                          Zeile 169 da kommt dann folgendes bei heraus: -2702,56 die an das FA abgeführt werden müssen.
                          Was ja nicht stimmt. Ein Minuszeichen vor dem Wert bedeutet eine Steuererstattung. Und wenn du jetzt die Vorsteuer aus dem Wartungsvertrag

                          noch erklärt hast, könnte das auch zu einer kleinen Erstattung führen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Sorry, die 157€ sind inkl Steuern, heißt nachdem ich das in Zeile 122 eingetragen hatte kommt da jetzt ne Nachzahlung von nur noch ~85€ statt ~109€ bei raus

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