Hallo Steuerexperten,
wir sind ein Ehepaar (Ü80) und haben in unserem Zweifamilienhaus (eine Wohnung vermietet) das von uns benutzte Duschbad altersgerecht umbauen lassen, daß der Zugang ebenerdig ist. Vorher hatte die Dusche eine hohe Schwelle, so daß der Zugang für uns nicht ganz ungefährlich war. Der Umbau wurde vom KfW bezuschußt. Die Umbaukosten lagen bei ca. 12000 €.
Frage: Können wir die Umbaukosten unterBehinderungsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Umbaukosten) Zeile 33 geltend machen?
Für die Antworten besten Dank im voraus!
Grimbart
wir sind ein Ehepaar (Ü80) und haben in unserem Zweifamilienhaus (eine Wohnung vermietet) das von uns benutzte Duschbad altersgerecht umbauen lassen, daß der Zugang ebenerdig ist. Vorher hatte die Dusche eine hohe Schwelle, so daß der Zugang für uns nicht ganz ungefährlich war. Der Umbau wurde vom KfW bezuschußt. Die Umbaukosten lagen bei ca. 12000 €.
Frage: Können wir die Umbaukosten unterBehinderungsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Umbaukosten) Zeile 33 geltend machen?
Für die Antworten besten Dank im voraus!
Grimbart
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