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Behindertengerechter Umbau des Bades

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    Behindertengerechter Umbau des Bades

    Hallo Steuerexperten,
    wir sind ein Ehepaar (Ü80) und haben in unserem Zweifamilienhaus (eine Wohnung vermietet) das von uns benutzte Duschbad altersgerecht umbauen lassen, daß der Zugang ebenerdig ist. Vorher hatte die Dusche eine hohe Schwelle, so daß der Zugang für uns nicht ganz ungefährlich war. Der Umbau wurde vom KfW bezuschußt. Die Umbaukosten lagen bei ca. 12000 €.
    Frage: Können wir die Umbaukosten unterBehinderungsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Umbaukosten) Zeile 33 geltend machen?

    Für die Antworten besten Dank im voraus!
    Grimbart

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deshalb nur ganz kurz: Ob das Alter allein genügt, weiß ich nicht.

    In der Hilfe steht hierzu folgendes:

    Andere Aufwendungen sind zum Beispiel:
    • Behinderungsbedingte Aufwendungen,
    die behinderten Menschen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit oder Behinderung entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel auch Aufwendungen
    für den behindertengerechten Umbau oder Neubau einer Wohnung oder eines Hauses.


    Neben dem Abzug der KfW-Förderung wird von den Kosten ein einkommensabhängiger zumutbarer Eigenanteil abgezogen.
    Bei 12.000 € würde da sicher noch etwas übrig bleiben.

    Was wegen der KfW-Förderung ausscheidet, ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Frage hat mit Elster nichts zu tun, daher nur ganz kurz, mehr sagt Dir Dein steuerlicher Berater: Nach Deinem Text gehe ich von altersgerechtem Umbau aus, also kein Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung. Antwort lautet dann: nein.

      M.E. dürfte auch eine Berücksichtigung der Lohnkosten als Handwerkerkosten nicht gehen, da Ihr ja schon einen KfW-Zuschuss hattet, Doppelförderung geht nicht (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Falls ihr noch mehr Infos zum altergerechten Umbauen lesen wollt, gäbe es hier noch weitere Informationen:[Werbelink entfernt]
        Viel Erfolg!
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.11.2022, 15:47. Grund: Werbelink entfernt

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