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Riesterverträge bei Sonderausgaben berücksichtigen

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    Riesterverträge bei Sonderausgaben berücksichtigen

    Hallo zusammen, könnt ihr mir bitte helfen. Wo muss ich den Riestervertrag in der Anlage AV eingeben, damit es bei den Sonderausgaben berücksichtigt wird?

    #2
    Wo muss ich den Riestervertrag in der Anlage AV eingeben, damit es bei den Sonderausgaben berücksichtigt wird?
    Zu dem Vertrag selbst kannst bzw. musst du in der Anlage AV gar nichts angeben. Die geleisteten Beiträge erfasst du

    in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Dann sollten sie auch in der Steuerberechnung erscheinen,

    es sei denn, die Günstigerprüfung fällt negativ aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, vielen Dank für die schnelle Hilfe

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        #4
        Hallo zusammen.

        Zu dem Thema habe ich auch noch einmal eine kurze Frage.
        Ich verstehe soweit, dass die Riester Anbieter etc. die Beiträge an das Amt überweisen und dass ich in der Steuererklärung dazu keine Angaben mehr machen brauche oder kann.
        Aber wozu genau dient dann die Option, die Beiträge als Zusatzangabe für die Steuerberechnung anzugeben?

        Zumal im Elster Online dazu auch folgender Hinweis steht:
        Die folgenden Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in Mein ELSTER und sind nicht Teil Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben das Ergebnis der Steuerberechnung beeinflussen können.

        Liebe Grüße

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          #5
          Aber wozu genau dient dann die Option, die Beiträge als Zusatzangabe für die Steuerberechnung anzugeben?
          Ohne diese Angaben kann die Steuervorausberechnung von Mein ELSTER die Berechnung, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist

          als die Zulage, nicht durchführen. Dafür muss das Steuerberechnungsmodul die Höhe der geleisteten Beiträge nun mal wissen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ... Das ist also nur als Service für Deine private Steuerberechnung unter Mein Elster, das Finanzamt hat die Daten in seiner Black-Box und berechnet den Bescheid damit, also den "richtigen" Daten, was dann, wenn Du es richtig eingegeben hast, identisch sein wird mit Deinem Ergebnis.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Aaaah... okay
              Vielen Dank euch.

              "Blackbox".... gefällt mir

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                #8
                Eigentlich war "Blackbox" ja komplett falsch, da Du ja sicher die elektronischen Daten über Mein Elster abgerufen ist, d.h. genau die Daten, die auch das Finanzamt zur Verfügung hat :-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Hallo,

                  beim Bescheinigungsabruf brauchst dies nicht anzugeben.
                  Du befüllst in der Anlage AV Seite 2 und event, Seite3
                  Gruß FIGUL

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