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Anlage KAP - Ich bin kirchensteuerpflichtig... - Elster moniert nicht gesetzten Haken

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    Anlage KAP - Ich bin kirchensteuerpflichtig... - Elster moniert nicht gesetzten Haken

    Hallo zusammen,

    bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2020 fiel mir ein (vermeintlicher?) Fehler auf, den ich auch in der 2021-er Erklärung reproduzieren konnte.

    Elster moniert den nicht gesetzten Haken bei

    [...

    2 - Erklärung zur Kirchensteuerpflicht


    Zeile 6


    Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde Kennzahl 203
    ...]



    Sachstand ist:

    1. Ich bin kirchensteuerpflichtig.
    2. Ich habe ausländische Kapitalerträge erzielt und angegeben. Von diesen wurden weder Kapitalertragsteuer noch Kirchensteuer abgezogen.
    3. Ich habe inländische Kapitalerträge erzielt und angegeben.
    a) Freistellungsauftrag lag vor: keine Zahlung von Kapitalertragsteuer, keine Zahlung von Kirchensteuer, bei Ausschöpfung des Freibetrags wurde der den Freibetrag übersteigende Betrag gemäß Fall b) behandelt.
    b) Freistellungsauftrag lag nicht vor: Zahlung von Kapitalertragsteuer und Zahlung von Kirchensteuer


    Die im Formular abgefragte Fallkonstellation
    • Erzielung von Kapitalerträgen UND
    • Zahlung von Kapitalertragsteuer UND
    • keine Zahlung von Kirchensteuer
    kommt bei mir nicht vor. Deswegen möchte ich den Haken nicht setzen. Das kreidet mir Elster als Fehler an.
    Habe ich etwas übersehen oder ist das ein Programmierfehler der Auswertelogik der Online-Elster?







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    #2
    Es wird in der gegebenen Konstellation mindestens einer der drei genannten möglichen drei Anträge verlangt. Wenn man der Meinung ist, dass der dritte nicht passt, muss man sich einen der beiden anderen aussuchen, oder die angegebene Konstellation, dass inländische Kapitalerträge erklärt wurden, ändern.

    ​​​​​

    Kommentar


      #3
      Du musst doch deine inländischen Kapitalerträge nicht zwingend erklären, du kannst alternativ den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag

      in Zeile 17 angeben, dann wird gar kein Antrag verlangt. Wenn der Höchstbetrag vollständig ausgeschöpft wurde, ist das vielfach sinnvoll.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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