Hallo zusammen,
ich habe jetzt über mein Elster den Einkommenssteuerbescheid abgerufen u. musste beim Vergleich der erklärten Daten mit den Bescheiddaten feststellen, dass mein Elster unter beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei dem Beitrag zur Krankenversicherung den Kürzungsbetrag von 4 % gemäß §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG nicht berücksichtigt. Kann mir dies bitte jemand erklären?
Ich hatte dies bereits im Steuerjahr 2018 u. habe deshalb einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt. Daraufhin schrieb mir das FA:
"Gemäß § 10 Abs.1 Nr. 3a) Satz 4 EStG ist der jeweilige Betrag um 4 % zu kürzen, wenn sich aus den geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann.
Die Kürzung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob tatsächlich ein Krankheitsfall vorgelegen hat u. Krankengeld gezahlt worden ist. Ausschlaggebend ist, dass ein Anspruch im Krankheitsfall bestehen würde"
Meine Fragen:
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße
ich habe jetzt über mein Elster den Einkommenssteuerbescheid abgerufen u. musste beim Vergleich der erklärten Daten mit den Bescheiddaten feststellen, dass mein Elster unter beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei dem Beitrag zur Krankenversicherung den Kürzungsbetrag von 4 % gemäß §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG nicht berücksichtigt. Kann mir dies bitte jemand erklären?
Ich hatte dies bereits im Steuerjahr 2018 u. habe deshalb einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt. Daraufhin schrieb mir das FA:
"Gemäß § 10 Abs.1 Nr. 3a) Satz 4 EStG ist der jeweilige Betrag um 4 % zu kürzen, wenn sich aus den geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann.
Die Kürzung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob tatsächlich ein Krankheitsfall vorgelegen hat u. Krankengeld gezahlt worden ist. Ausschlaggebend ist, dass ein Anspruch im Krankheitsfall bestehen würde"
Meine Fragen:
- Warum wird in mein Elster bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung diese Kürzung nicht gleich berücksichtigt?
- Warum erfolgt dieser Abzug durch das Finanzamt nicht in jedem Jahr?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße
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