Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

mein Elster - Einkommenssteuerberechnung unvollständig

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    mein Elster - Einkommenssteuerberechnung unvollständig

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt über mein Elster den Einkommenssteuerbescheid abgerufen u. musste beim Vergleich der erklärten Daten mit den Bescheiddaten feststellen, dass mein Elster unter beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei dem Beitrag zur Krankenversicherung den Kürzungsbetrag von 4 % gemäß §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG nicht berücksichtigt. Kann mir dies bitte jemand erklären?

    Ich hatte dies bereits im Steuerjahr 2018 u. habe deshalb einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt. Daraufhin schrieb mir das FA:

    "Gemäß § 10 Abs.1 Nr. 3a) Satz 4 EStG ist der jeweilige Betrag um 4 % zu kürzen, wenn sich aus den geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann.
    Die Kürzung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob tatsächlich ein Krankheitsfall vorgelegen hat u. Krankengeld gezahlt worden ist. Ausschlaggebend ist, dass ein Anspruch im Krankheitsfall bestehen würde"

    Meine Fragen:
    1. Warum wird in mein Elster bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung diese Kürzung nicht gleich berücksichtigt?
    2. Warum erfolgt dieser Abzug durch das Finanzamt nicht in jedem Jahr?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße

    #2
    Warum wird in mein Elster bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung diese Kürzung nicht gleich berücksichtigt?
    Weil deine Erklärungen in dem Punkt offenbar fehlerhafte Angaben enthalten. Mein ELSTER berechnet diese Kürzung sehr wohl.

    Eine fehlerhafte Berechnung kann z. B. darauf beruhen, dass zum Anspruch auf den AG-Anteil bei der Krankenversicherung falsche Angaben

    gemacht wurden, also Nein ausgewählt wurde oder fälschlich angegeben wurde, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

    Was du konkret falsch gemacht hast, ist aus deinen Angaben nicht ersichtlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Weil deine Erklärungen in dem Punkt offenbar fehlerhafte Angaben enthalten. Mein ELSTER berechnet diese Kürzung sehr wohl.

      Eine fehlerhafte Berechnung kann z. B. darauf beruhen, dass zum Anspruch auf den AG-Anteil bei der Krankenversicherung falsche Angaben

      gemacht wurden, also Nein ausgewählt wurde oder fälschlich angegeben wurde, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

      Was du konkret falsch gemacht hast, ist aus deinen Angaben nicht ersichtlich.
      Hallo,

      diese Aussage ist so allgemein nicht richtig.

      Es gibt auch keinen Abzug bei niedrigen Einkommen und dementsprechend geringen Beiträgen zur KV.
      pjoter56

      Wie hoch war das Einkommen? verheiratet/ledig
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von pjoter56 Beitrag anzeigen
        Meine Fragen:
        1. Warum wird in mein Elster bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung diese Kürzung nicht gleich berücksichtigt?
        2. Warum erfolgt dieser Abzug durch das Finanzamt nicht in jedem Jahr?
        Mein Elster rechnet richtig, wenn die Angaben stimmen. Die Unterscheidung mit/ohne Anspruch auf Krankengeld ergibt sich aus Kombination der Zeilen 11/12 bzw. 16/17 in der Anlage Vorsorge. Hierbei ist die Logik unterschiedlich, d.h. 12 enthält den Anteil von 11 ohne Krankengeldanspruch, 17 den Anteil von 16 mit Krankengeldanspruch.

        Leider warst du nicht so nett, uns mitzuteilen, welcher Fall bei dir vorliegt. Ich nehme an der zweite, denn wer würde schon ausdrücklich angeben, dass die in der LstB ausgewiesenen Beiträge zur GKV keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten, und sich dann hinterher wundern, dass die Kürzung in der Berechnung nicht auftaucht.

        Im Fall von 16/17 bleibt 17 z.B. beim Rentner leer, während ein freiwillig in der GKV versicherte AN als Selbstzahler seinen in Zeile 16 eingetragenen Gesamtbeitrag zur GKV in Zeile 17 wiederholen muss.

        Im Übrigen wirkt sich die Kürzung eh nicht aus, wenn der Basisbetrag zu KV/PV nicht bereits (wie oft) den Höchstbetrag für den übrigen Vorsorgeaufwand übersteigt.

        Ansonsten macht auch das FA Fehler, übersieht Fehler in den Erklärungen. In der Regel richtet es sich nach den elektronisch übermittelten Daten, auch da können Fehler vorliegen. Wobei der Wert für 11 nicht elektronisch übermittelt wird. Wir sind keine Hellseher, wir wissen ja noch nicht einmal, ob deine Eltern AN, Rentner, ... sind, und ob die Kürzung korrekt ist.

        Kommentar


          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Mein Elster rechnet richtig, wenn die Angaben stimmen. Die Unterscheidung mit/ohne Anspruch auf Krankengeld ergibt sich aus Kombination der Zeilen 11/12 bzw. 16/17 in der Anlage Vorsorge. Hierbei ist die Logik unterschiedlich, d.h. 12 enthält den Anteil von 11 ohne Krankengeldanspruch, 17 den Anteil von 16 mit Krankengeldanspruch.

          Leider warst du nicht so nett, uns mitzuteilen, welcher Fall bei dir vorliegt. Ich nehme an der zweite, denn wer würde schon ausdrücklich angeben, dass die in der LstB ausgewiesenen Beiträge zur GKV keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten, und sich dann hinterher wundern, dass die Kürzung in der Berechnung nicht auftaucht.

          Im Fall von 16/17 bleibt 17 z.B. beim Rentner leer, während ein freiwillig in der GKV versicherte AN als Selbstzahler seinen in Zeile 16 eingetragenen Gesamtbeitrag zur GKV in Zeile 17 wiederholen muss.

          Im Übrigen wirkt sich die Kürzung eh nicht aus, wenn der Basisbetrag zu KV/PV nicht bereits (wie oft) den Höchstbetrag für den übrigen Vorsorgeaufwand übersteigt.

          Ansonsten macht auch das FA Fehler, übersieht Fehler in den Erklärungen. In der Regel richtet es sich nach den elektronisch übermittelten Daten, auch da können Fehler vorliegen. Wobei der Wert für 11 nicht elektronisch übermittelt wird. Wir sind keine Hellseher, wir wissen ja noch nicht einmal, ob deine Eltern AN, Rentner, ... sind, und ob die Kürzung korrekt ist.
          Hallo,

          vielen Dank für die schnelle Antwort.

          Ich bin 65 Jahre alt, geschieden, die Eltern sind schon lange verstorben, arbeite noch als Berufskraftfahrer u. mein zu versteuerndes Bruttoeinkommen 2021 lag bei 27644,75 €, musste 2099 € Krankenversicherung zahlen, wovon 4 % durch FA gekürzt wurde. Im Jahr 2020 war mein Einkommen 26613 € u. der Krankenversicherungsbeitrag lag bei 2023 €, und das FA hat keine 4 % gemindert.

          Ich denke, ich habe alles richtig eingetragen oder doch nicht?

          Bilder von dem Entwurf 2021 u. den Erklärungen 2021 + 2020 findest Du unten.

          Vielen Dank für die Antwort.

          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 3 Bilder

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

            Hallo,

            diese Aussage ist so allgemein nicht richtig.

            Es gibt auch keinen Abzug bei niedrigen Einkommen und dementsprechend geringen Beiträgen zur KV.
            pjoter56

            Wie hoch war das Einkommen? verheiratet/ledig
            Hallo FIGUL,

            siehe bitte meine Antwort an "multi"

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Weil deine Erklärungen in dem Punkt offenbar fehlerhafte Angaben enthalten..
              Hallo Charlie 24,

              siehe bitte meine Antwort an "multi"

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                der Eintrag in Bild 2 Zeile 51 ist doch verkehrt.
                Kein Wunder, dass bei de Berechnung keine 4% abgezogen wurden.
                Das FA hat diesen Fehler korrigiert.
                Die restlichen Einträge zu anderen Versicherngen, kannst du dir sparen, die haben keinerlei Auswirkungen
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Ich denke, ich habe alles richtig eingetragen oder doch nicht?
                  Wie ich schon in meiner Antwort (Beitrag #2) vermutet hatte, hast du in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand (früher Zeile 11) fälschlich Nein ausgewählt.

                  Das ist bei Arbeitnehmern falsch, weil der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherung als Arbeitgeberbeitrag entrichtet. Dieser Eingabefehler hat

                  zur Folge, dass Mein ELSTER bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 2.800,00 € statt mit korrekt 1.900,00 € rechnet

                  und dir die 4% nicht abzieht, weil du die 2.800,00 bei Kranken- und Pflegeversicherung nicht überschreitest. Zeile 51 muss auf keine Angabe stehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wie ich schon in meiner Antwort (Beitrag #2) vermutet hatte, hast du in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand (früher Zeile 11) fälschlich Nein ausgewählt.
                    Danke an alle für die schnelle Antwort.

                    Also muss ich als AN in der Zeile 51 immer "keine Angabe" eintragen, damit "mein Elster" die Steuererklärung richtig berechnet.

                    Ich habe nochmals nachgeschaut u. 2021 hatte ich in der Zeile 51 auch "Nein" eingetragen, aber das FA hat dies wahrscheinlich übersehen, sodass die 4 % nicht abgezogen wurden.

                    Ihr seid super, danke nochmals.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich habe nochmals nachgeschaut u. 2021 hatte ich in der Zeile 51 auch "Nein" eingetragen, aber das FA hat dies wahrscheinlich übersehen, sodass die 4 % nicht abgezogen wurden.
                      Glück gehabt ! Die haben dir nicht nur die 4% nicht abgezogen, sondern insgesamt 2.800,00 € anerkannt, also sogar mehr als die Beiträge zur KV und PV.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X