Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage - Weiterbildung & Arbeitslos?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage - Weiterbildung & Arbeitslos?

    Guten Tag,

    ich hoffe ich bin in diesem Bereich des Forums richtig mit meiner Frage, wenn nicht dann möchte ich mich schon einmal im Voraus entschuldigen und bitte um Verschiebung soweit möglich. Danke

    Nun zu meiner Frage: Im Jahre 2020 hatte ich noch die ersten 5 Monate eine Weiterbildung die von 2019 bereits ausging. Diese wurde von der Agentur für Arbeit bezahlt. Während diesem Zeitraum ist man natürlich als arbeitslos gemeldet. Nur finde ich nirgends in der Anlage N diese Angabe wo ich diesen Zeitraum eingebe sowie einen Zeitraumvermerk für die Arbeitslosigkeit. Welche Anlage brächte ich für diesen Vermerk für die Weiterbildung und Arbeitslosigkeit?

    Ich hoffe man versteht was ich erfragen möchte.



    Freundliche Grüße

    #2
    Nur finde ich nirgends in der Anlage N diese Angabe wo ich diesen Zeitraum eingebe sowie einen Zeitraumvermerk für die Arbeitslosigkeit.
    Das wird schon seit einigen Jahren nicht mehr abgefragt. Arbeitslosengeld 1 ist im Hauptvordruck Zeile 43 zu erfassen. Auch hier wird kein Zeitraum mehr

    abgefragt, der ist dem Finanzamt ja aus der elektronisch übermittelten Bescheinigung bekannt. Das gilt entsprechend auch für die Beschäftigungsdauer, die

    auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die rasche Antwort. Nun ist mir das mit der Anlage N klar. Aber bedeutet das, ich muss gar nichts an das FA mitteilen, wenn dieses nach einer Einkommensteuer fragen?

      Kommentar


        #4
        Aber bedeutet das, ich muss gar nichts an das FA mitteilen, wenn dieses nach einer Einkommensteuer fragen?
        Du erklärst das, was du in den Formularen erklären kannst, also z. B. deine Entgeltersatzleistungen im Hauptvordruck, deinen Arbeitslohn

        und deine Werbungskosten in der Anlage N und die selbst geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand.

        Einiges davon kannst du mit dem Bescheinigungsabruf automatisch in deine Einkommensteuererklärung einfüllen lassen. Zeiträume müssen

        und können nicht erklärt werden. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, was innerhalb des Jahres abläuft, spielt deshalb keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hab gefunden was ich gesucht habe. das ist beim Hauptvordruck - 7
          "Sonstige Angaben und Anträge". Dort dann auf Einkommensersatzleistungen und die Art der Leistung auf "Arbeitslosengeld" stellen.

          Kommentar


            #6
            Hab gefunden was ich gesucht habe. das ist beim Hauptvordruck - 7
            Hauptvordruck Zeile 43 hatte ich doch im Beitrag #2 bereits geschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Hauptvordruck Zeile 43 hatte ich doch im Beitrag #2 bereits geschrieben.


              Oh.. Kann man den irgend wie direkt zu den jeweiligen Zeilen springen? Diese war nicht sofort ersichtlich.

              Kommentar


                #8
                Kann man den irgend wie direkt zu den jeweiligen Zeilen springen? Diese war nicht sofort ersichtlich.
                Das ist ein gewisses Manko bei Mein ELSTER. Wenn man auf der linken Seite die Gliederungsansicht aufklappt, werden zwar Überschriften

                eingeblendet, aber direkt zu einzelnen Zeilen kommt man nicht. Ich gebe hier aus langjähriger Gewohnheit, (von ElsterFormular her kommend),

                zumeist immer noch die konkrete Zeilennummer an. Wahrscheinlich muss ich das zukünftig auf Unterabschnitte und Seitennummer umstellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X