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Einkommensteuervorauszahlung

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    Einkommensteuervorauszahlung

    Wo wird die Steuervorauszahlung (Pauschale) eingetragen?n

    #2
    Mit welchem Programm erstellst Du denn die Steuererklärung? Im Forum hier kann man die Vorauszahlung nirgends eintragen.

    Die im Handel erhältlichen Programme haben sicher alle eine Möglichkeit, die Vorauszahlungen einzutragen. In Mein Elster geht es nicht.

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      #3
      Das ist ja nicht prickelnt. Und nun??

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        #4
        Du wirst sicher Seiten im Netz finden die Dir erklären wie man richtig subtrahiert. Wie gesagt, hier im Forum kannst Du das nicht machen. Da hast Du Dich im Unterforum geirrt!

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          #5
          Die im Handel erhältlichen Programme haben sicher alle eine Möglichkeit, die Vorauszahlungen einzutragen. In Mein Elster geht es nicht.
          Offiziell geht es nicht, da hast du recht. Dabei wäre es ganz einfach, das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung um ein paar Zeilen

          zu erweitern, so wie das in den kommerziellen Steuerprogrammen ja auch realisiert ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Zollfuzzy Beitrag anzeigen
            Das ist ja nicht prickelnt. Und nun??
            Hallo,

            Basiswissen der Grundrechnungsarten genügt um die aktuelle Steuerlast zu ermtteln
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ich hätte auch noch eine Frage betreffend Steuervorauszahlung.

              Habe also auch zur Kenntnis genommen, dass man über das "MeinElster" Programm keine Steuervorauszahlungen (wie es von anderen Programmen bekannt ist) eintragen kann. Wie ist das allerdings bei der Kirchensteuer, da scheint es die Möglichkeit zu geben?

              Anlage Sonderausgaben > Kirchensteuer > Einzelbeträge / Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen) - soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde - Betrag ..

              Macht es denn Sinn diesen Teil anzugeben, wenn man die restlichen Vorauszahlungen nicht angeben kann?
              Muss oder sollte man das sogar?
              Denke gerade an "ganz oder gar nicht".
              Das Finanzamt wird das doch vermutlich automatisch sowieso ergänzen, wenn man es denn weglassen würde ..
              Ich habe es bisher mal mit angegeben, aber ich frage mich eben welchen Unterschied es dann tatsächlich macht und ob es besser ist es komplett wegzulassen, so dass man weiß dass keinerlei Steuervorauszahlungen bisher einbezogen sind, oder .. Warum die Angabe von Kirchensteuer, die anderen 2 Positionen (Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag) aber nicht? Wo ist da der Unterschied, wenn ich doch alles gemeinsam als Steuervorauszahlung entrichten muss?

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                #8
                Wie man aus dem Begriff "Sonderausgaben" hätte entnehmen können, sind diese VZ als Sonderausgaben abziehbar, die ESt und SolZ eben nicht.
                Macht es denn Sinn diesen Teil anzugeben, wenn man die restlichen Vorauszahlungen nicht angeben kann?
                Aus den zuvor genannten Gründen sogar sehr viel.

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                  #9
                  Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
                  Wie man aus dem Begriff "Sonderausgaben" hätte entnehmen können, sind diese VZ als Sonderausgaben abziehbar, die ESt und SolZ eben nicht.
                  Aus den zuvor genannten Gründen sogar sehr viel.
                  Wobei das FA die vorausgezahlte Kirchensteuer auch berücksichtigt, wenn sie vergessen wird... wie auch nicht angegebene Erstattungen der Kirchensteuer als negative Sonderausgaben.

                  Aber für eine korrekte Berechnung sollten die Angaben natürlich vollständig gemacht werden.

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